Regionalpolizeien sollen im Aargau mehr Fälle selbst bearbeiten

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Regionalpolizeien sollen im Aargau mehr Fälle selbst bearbeiten
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Die geplante Reform stärkt die Regionalpolizeien bei Kleinkriminalität und häuslicher Gewalt. Bei Verkehrsunfällen bleibt die bisherige Aufgabenteilung.

Die Regionalpolizeien sollen mehr Straftaten selbst bearbeiten. Doch ausgerechnet bei den Verkehrsunfälle n, dem grössten Streitpunkt der Reform, soll vorerst alles beim Alten bleiben. Wie und wo sollen Kantonspolizei und Regionalpolizeien künftig zusammenarbeiten, wer übernimmt welche Aufgaben?

Dies soll im neuen Polizeidekret festgehalten werden. Der Aargauer Regierungsrat legt neue Regeln für die Aufgabenteilung zwischen Kantonspolizei und Regionalpolizeien vor. Regionalpolizeien sollen mehr Kleinkriminalität selbst bearbeiten und bei häuslicher Gewalt eigenständiger handeln. Bei Verkehrsunfällen bleibt vorerst alles beim Alten; die Regionalpolizeien erhalten dort nicht mehr Kompetenzen.

Über die Änderung des Polizeidekrets muss nun noch der Grosse Rat entscheiden, geplant ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2028. Im März 2024 fällte der Grosse Rat einen Grundsatzentscheid: Statt einer Einheitspolizei soll der Aargau weiterhin auf das duale System mit Kantonspolizei und 15 Regional- und Stadtpolizeien setzen. Gleichzeitig war klar, dass das System verbessert werden soll.

Nun legt der Regierungsrat dem Parlament seine Vorschläge vor. Die wichtigsten Punkte:Vor allem die Aufgabenteilung. Grundsätzlich ist die Kantonspolizei für kriminalpolizeiliche Ermittlungen zuständig, während die Regionalpolizeien für die lokale Sicherheit sorgen. Diese Trennung führt zu Fallübergaben.

Künftig sollen die Regionalpolizeien mehr Fälle von Kleinkriminalität selbst bearbeiten. Dazu gehören Sachbeschädigungen bis zu 5000 Franken sowie Diebstähle bis 5000 Franken. Ausgenommen bleiben Entreiss-, Einschleich- und Einbruchdiebstähle. Auch bei häuslicher Gewalt sollen die Regionalpolizeien eigenständiger handeln.

Sie dürfen Tätlichkeiten selbst bearbeiten sowie Wegweisungen und Fernhaltungen ohne Rücksprache mit der Kantonspolizei anordnen. Die Kriminalprävention an den Volksschulen wird ausdrücklich als Aufgabe der Regionalpolizeien festgeschrieben. Weitgehend wird damit eine bereits bestehende Praxis gesetzlich verankert. Auch bei der Ausbildung soll die Zusammenarbeit verbindlicher werden.

Kanton und Gemeinden wollen festlegen, welche Weiterbildungen für Regionalpolizistinnen und Regionalpolizisten obligatorisch sind. Kriminalprävention an den Volksschulen wird ausdrücklich als Aufgabe der Regionalpolizeien festgeschrieben. Die Regionalpolizeien machen diese Arbeit vielerorts bereits heute, wie hier bei einer Klasse in Zufikon. Heute gilt: Die Regionalpolizei regelt bei einem Unfall beispielsweise den Verkehr.

Muss wegen einer möglichen Straftat ein Rapport an die Staatsanwaltschaft erfolgen, ist hingegen die Kantonspolizei zuständig – selbst wenn eine Repol-Patrouille zuerst vor Ort ist. Die Regionalpolizeien möchten künftig zumindest Unfälle ohne Verletzte oder mit nur leicht verletzten Personen selbst rapportieren können. Der Regierungsrat lehnt dies ab. Am Unfallort sei nicht immer klar, wie schwer jemand verletzt sei.

Zudem seien Verkehrsunfälle teilweise aufwendig zu bearbeiten und ereigneten sich oft zu Zeiten, in denen die Regionalpolizeien bereits stark mit anderen Aufgaben beschäftigt seien. Von den acht im Grossen Rat vertretenen Parteien war einzig die EVP eher damit einverstanden, die heutige Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen beizubehalten. Mitte, EDU, FDP, GLP und SVP waren völlig dagegen, SP und Grüne eher dagegen.

Ähnlich sieht es bei den Gemeinden aus: Von den 72 teilnehmenden Gemeinden sprachen sich 60 dafür aus, dass die Regionalpolizeien künftig Unfälle ohne oder mit leicht verletzten Personen bearbeiten. Seit November 2024 verwenden Kantons- und Regionalpolizeien das Rapportierungssystem «MyABI». Damit kann die Repol bereits Daten aufnehmen, welche die Kantonspolizei anschliessend nahtlos übernimmt. Die früher kritisierten Wartezeiten seien deshalb verschwunden.

Zudem zeigt eine Auswertung der ersten vier Monate 2026, wie häufig überhaupt beide Korps zu einem Unfall ausrücken: Von 1595 gemeldeten Verkehrsunfällen rückte bei 66 Prozent nur die Kantonspolizei aus. Bei 15 Prozent war allein die Regionalpolizei vor Ort, wobei keine Tatbestandsaufnahme nötig war. Bei 19 Prozent rückten beide aus. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform muss der Regierungsrat die Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen nochmals prüfen – so ist es laut Antrag vorgesehen.

Nach einer Erhebung Anfang August waren bei den Regionalpolizeien im Kanton zwölf Polizeistellen offen.

«Die Situation ist von Korps zu Korps unterschiedlich und kann sich aufgrund von Pensionierungen, Wechseln und laufenden Rekrutierungsverfahren rasch verändern»,. Bellikon, Mellingen, Oberrohrdorf, Stetten und Tägerig sind nach einer Evaluation zum Schluss gekommen, dass sie ihre Stimmbevölkerungen an der Wintergmeind 2026 über einen Wechsel zur Kantonspolizei Aargau abstimmen lassen. Dieser könnte per 1. Januar 2029 vollzogen werden.2025 verfügten Kantons- und Regionalpolizeien zusammen über 1002 Stellen.

Das entspricht einer Polizeidichte von einem Polizisten auf 738 Einwohnerinnen und Einwohner. Gesetzlich ist ein Mindestbestand von 1:700 vorgesehen. Um diesen zu erreichen, wären Ende 2025 insgesamt 1062 Polizistinnen und Polizisten nötig gewesen – es fehlten somit 60, oder rund sechs Prozent. Der Regierungsrat verzichtet bewusst darauf.

Die Voraussetzungen seien regional zu unterschiedlich. Zudem gehöre es zum dualen System, dass die Gemeinden ihre Polizeibestände selbst planen. Können Regionalpolizeien ihre Aufgaben nicht erfüllen, muss allerdings die Kantonspolizei einspringen. Diese verfügt laut Regierungsrat derzeit nicht über genügend Ressourcen, um solche Unterstützungsleistungen zu erbringen, ohne bei eigenen Aufgaben Abstriche zu machen.

Ursprünglich war Anfang 2027 vorgesehen. Mehrere Parteien und Gemeinden warnten jedoch, die Regionalpolizeien bräuchten mehr Zeit, um sich auf die neuen Aufgaben vorzubereiten. Nun ist die Inkraftsetzung für den 1. Januar 2028 geplant.

Zuvor muss der Grosse Rat über die Änderung des Polizeidekrets entscheiden. Der Regierungsrat will die polizeilichen Kompetenzen neu regeln. Von den Parteien kommt allerdings Widerstand, vor allem bei der Frage, wer Verkehrsunfälle rapportieren darf. Dieter Egli will das duale Polizeisystem verbessern: neue Befugnisse für die Regionalpolizei, aber die alten Probleme?

Nach dem Nein zur Einheitspolizei legt der Regierungsrat neue Pläne vor. Die Regionalpolizei soll mehr Kompetenzen erhalten – besonders bei Kleinkriminalität und häuslicher Gewalt. So viele Aargauer Polizeikräfte werden ausgebildet – die Polizeischule rechnet mit einem Ansturm An der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch werden Aargauer Polizeikräfte ausgebildet. Sie rüstet sich für mehr Aspiranten und den Wechsel auf eine neue Unterrichtsform.

Zudem beschäftigt sie sich mit dem Ausstieg eines Konkordatskantons. Ein Polizist hatte «einen schlechten Tag», wie er sagt, und lässt sich in einem Mail über einen Mann aus. Dieses verschickt er nicht wie gewollt an seine Arbeitskollegen, sondern auch an den Betroffenen. Dieser hat Anzeige eingereicht.

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