Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum bezahlten Vaterschafts- und Elternurlaub via presseportal_ch ots news Medienmitteilung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember den Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige verabschiedet. Diese für den EWR verbindliche Richtlinie sieht neben einem zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub, einen mindestens zweimonatigen bezahlten Elternurlaub sowie den Anspruch auf Pflegeurlaub im Umfang von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr vor.
Die Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 bedingt die Anpassung des Arbeitsvertragsrechts . Da der Vaterschaftsurlaub und neu auch ein Teil des Elternurlaubs zu vergüten sind, sind zusätzliche Gesetzesanpassungen im Familienzulagengesetz und im Krankenversicherungsgesetz notwendig. Weitere Gesetze sind ebenfalls tangiert und entsprechend anzupassen.
- Anspruch auf zwei zusammenhängende Arbeitswochen Vaterschaftsurlaub, welcher spätestens innert 8 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden muss. Vergütet wird der Vaterschaftsurlaub mit 80% des AHV-pflichtigen Lohnes. Diese Leistung wird über das Krankenversicherungsgesetz gewährt. Es wird mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. CHF 1.9 Mio. gerechnet.
Neben der eigentlichen Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 soll die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs neu geregelt werden. Damit sollen die Motion vom 23. September 2022 zur Ausrichtung des Mutterschaftstaggeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes nach der Geburt sowie die Motion vom 8. April 2019 zur Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft umgesetzt werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 17. März 2023.Thomas Bischof, Persönlicher Mitarbeiter
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