Gerade Online-Shops locken gerne mit sagenhaften Rabatt-Angeboten. Doch wie verbindlich sind solche Traum-Angebote? Wir klären auf.
Möchte man etwas kaufen, informiert man sich oft vorab über das günstigste Angebot, meist online. Immer wieder stolpert man über traumhafte Rabatte und denkt: Zu schön, um wahr zu sein! Rabatte müssen immer vergleichend sein. Entweder wird der rabattierte Preis im Vergleich zu einem älteren Preis gezeigt, im Vergleich zu einem bald einzuführenden Preis oder im Vergleich zum Preis der Konkurrenz.
Dies gilt aber nicht für Angebote, Inserate oder Prospekte, da hier eine unbestimmte Anzahl an Kaufinteressenten durch Annahme der Offerten zu Problemen für das verkaufende Unternehmen führen könnte.Das Gleiche gilt auch für Online-Angebote. Online-Angebote sind daher unverbindlich und bedeuten nicht, dass durch Annahme – respektive Bestellung – ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt.
Ist hingegen der rabattierte Preis im Bestellprozess bestätigt worden, ist auch der Kaufvertrag mit dem rabattierten Preis verbindlich und man kann die Ware fordern, wenn man den
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