Das EU-Gericht bestätigt das Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung, das Teil der nach dem Ukraine-Krieg verhängten Sanktionen ist.
Das EU-Gericht bestätigt das Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung, das Teil der nach dem Ukraine-Krieg verhängten Sanktionen ist.
Das EU-Gericht bestätigt das Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung, das im Rahmen der nach dem Ukraine-Krieg verhängten Sanktionen erlassen wurde. - AFP/Archivund in Russland niedergelassenen Organisationen gültig. Dieses Verbot ist Teil der nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängten Sanktionen der EU.
Weiterhin erlaubt sind laut dem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil die rechtliche Vertretung natürlicher Personen und die Rechtsberatung in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren.sowie in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Mit diesem Verbot sollte laut EU-Kommission der Druck auf Russland weiter erhöht werden.
Die EU-Richter betonten zunächst, dass jeder und jede das in der EU-Charta der Grundrechte anerkannte Recht auf einen effektiven gerichtlichenDas Verbot gilt laut Urteil nur für die Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren hat, und nicht für die Vertretung natürlicher Personen. Es greift damit auch nicht in die anwaltliche Unabhängigkeit ein.
Eine Nichtigkeitsklage zielt auf eine Nichtigerklärung einer unionsrechtswidrigen Handlung der EU-Organe ab. Gegen das heutige Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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