Nach der Aufhebung des Haftbefehls gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter schnell austauschen.
Nach der Aufhebung des Haftbefehl s gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter schnell austauschen.
Die Richter im Prozess gegen Christian B. gelten nach der Entscheidung einer anderen Strafkammer nicht als befangen. - Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist die Staatsanwaltschaft mit der Ablehnung der Richter wegen möglicher Befangenheit gescheitert. Die zuständige Vertretungskammer habe den Antrag gegen die drei Berufsrichter als unbegründet zurückgewiesen. Dies teilte das Landgericht Braunschweig mit.gegen den Angeklagten beantragt.
Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens in Braunschweig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls hatte die Verteidigung von Christian B. gestellt. Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter bleibt aber im Gefängnis, weil er derzeit eine Haftstrafe wegen der
Christian B. Richter Aufhebung Haftbefehl Sexualstraftäter Maddie
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