«Profitmaximierung auf Kosten der Schweine» Am Bezirksgericht Arbon TG ist es am Mittwoch um den illegalen Handel mit gesundheitlich beeinträchtigten Ferkeln gegangen. Ein Landwirt aus Hefenhofen TG sowie zwei Metzger sollen sich bereichert haben.
Der Staatsanwalt wirft den Beschuldigten vor, 120 bis 150 Ferkeln innerhalb von rund zwei Jahren bewusst und gezielt an Tierarzt und Fleischschauer vorbeigeschleust zu haben. Vor dem Bezirkssgericht Arbon TG hat am Mittwoch der mehrtägige Prozess über den so genannten «Fall Hefenhofen» begonnen. Am ersten Tag ging es um den illegalen Handel mit beeinträchtigten Ferkeln.
Der Ankläger forderte die Verurteilung aller drei Beschuldigten wegen Tierquälerei und weiterer Delikte. Die beiden Metzger sollten mit bedingten Freiheitsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten bestraft werden. Der Antrag gegen den Hauptbeschuldigten folgt am Freitag, wenn es um die Hauptanklagepunkte geht.
Sie seien an sich gesund, verursachten aber Mehraufwand. Eine Mast lohne sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Auch Schlacht-Grossbetriebe seien nicht interessiert. Solche Tiere, die nicht der Norm entsprächen, würden üblicherweise «entsorgt». Anders gehandelt habe ihr Mandant mit seinen kleineren Betrieben. Er habe jeweils von Anlieferern für wenig Geld «Kümmerer» übernommen und sie etwa zu Spanferkeln verarbeitet.
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