Der Rückgang der Inflation und die damit verbundene Steigerung der Kaufkraft von Arbeitnehmern sind die wichtigsten Neuerungen 2025. Die Renten, Familienzulagen und der Koordinationsabzug im BVG steigen ebenfalls an.
Im neuen Jahr wird vieles teurer. Einige Preise werden aber auch purzeln. Die wichtigsten Neuerungen 2025 finden Sie in dieser Übersicht.Zum Jahreswechsel haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt, was ab Januar günstiger oder teurer wird. Und wofür Sie im neuen Jahr allenfalls mehr Geld erhalten:So schnell und heftig, wie sie gekommen ist, verschwindet die Inflation derzeit auch wieder.
Der Rückgang der Teuerung hat dabeiBei den Löhnen ist derweil das Gegenteil zu beobachten: Weil die Inflation derzeit schneller sinkt, als von den Sozialpartnern erwartet, dürften die Angestellten nach zwei rückläufigen Jahren 2025 allenfalls erstmals wieder über eine höhere Kaufkraft verfügen.Im neuen Jahr werden auch die Renten der ersten Säule um 2,9 Prozent steigen. Konkret wird die Mindestrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) von 1225 auf 1260 Franken pro Monat steigen. Die Maximalrente wird derweil von 2450 auf 2520 Franken steigen. Die AHV-Rente für Ehepaare wird neu 3780 Franken betragen. Die letzte Erhöhung der AHV-Rente ist zwei Jahre her. 2023 ist diese letztmals an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst worden. Die Erhöhung der AHV-Rente wirkt sich dabei auch auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) aus: 2025 wird der Koordinationsabzug im BVG-Obligatorium auf 26'460 Franken angehoben, und die Eintrittsschwelle steigt auf 22'680 Franken.Die vom Bund festgelegten Mindestbeträge für Familienzulagen werden Anfang 2025 erhöht: Die Kinderzulage beträgt neu mindestens 215 Franken pro Monat statt 200 Franken; die Ausbildungszulage monatlich 268 statt 250 Franken. Es ist dies die erste Erhöhung seit 2009. Davon profitieren diejenigen Eltern, die in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Glarus, Solothurn, Tessin, Thurgau und Zürich arbeiten. In den übrigen Kantone sind die Familienzulagen bereits jetzt höher als der neue Mindestbetra
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