Aufgrund zunehmender Reklamationen erinnert die Gemeinde die Bevölkerung daran, dass Reiter und Pferdehalter verpflichtet sind, Pferdemist auf Wald- und Flurstrassen zu beseitigen, um Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Verunreinigung der öffentlichen Strassen durch Pferdemist haben wieder zugenommen. Zunehmende Reklamationen wegen Pferdemist auf Wald- und FlurstrassenDie Pflicht gilt ausdrücklich auch für Reiter und PferdehalterSaubere Wege sowie mehr Sicherheit und Wohlbefinden für alle Verkehrsteilnehmenden Dies zeigen entsprechende Reklamationen aus der Bevölkerung, welche bei der Gemeindekanzlei eingegangen sind.
Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird. Diese Pflicht besteht somit nicht nur für Hundehalter, sondern auch für Reiter und Halter von Pferden. Deshalb werden Pferdehalter und Reiter angehalten, nach ihrem Ausritt den anfallenden Pferdemist aufzunehmen und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Wer mit dem Pferd auf öffentlichen Wald- und Flurstrassen unterwegs ist, sollte nach dem Ausritt kontrollieren, ob Mist zurückgeblieben ist, und diesen zeitnah entfernen.
So lassen sich Reklamationen vermeiden und Wege bleiben für Fussgänger, Velofahrende und andere Verkehrsteilnehmende sauber und sicher. Saubere Wege tragen wesentlich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Verkehrsteilnehmenden sowie der Bevölkerung bei. Der Gemeinderat dankt allen Pferdehalterinnen und Pferdehaltern für das Verständnis und die Mithilfe.
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