Angestellte in der Temporärbranche können künftig von der Schlechtwetterentschädigung profitieren. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen.
Angestellte in der Temporärbranche können künftig von der Schlechtwetterentschädigung profitieren. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen. Demnach soll sich die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf Personen mit längerfristigen Verträgen beschränken.
Konkret profitieren Arbeitnehmende, die mindestens seit sechs Monaten in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis in der Temporärbranche beschäftigt sind. Dafür, dass die Temporärbranche heute von Schlechtwetterentschädigungen explizit ausgenommen sei, gebe es sachlich keine überzeugenden Gründe, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter der Neuregelung. Diese betrifft namentlich die Baubranche.war gegen die Kommissionsmotion. Er wandte ein, Zweck der Schlechtwetterentschädigung sei der längerfristige Erhalt von Arbeitsplätzen.
Im Personalverleih seien die Arbeitsplätze in der Regel auf kürzere oder befristete Dauer ausgelegt. Die Sicherstellung von Nachfrage und Angebot betreffend Temporärangestellten sei Teil des Unternehmensrisikos von Personalverleihern.anerkannte Parmelin zwar, der Vorschlag des Ständerats gehe in die richtige Richtung. Trotzdem bestünden nach wie vor zu grosse Umsetzungsprobleme. Dies beispielsweise, was die Übermittlung von Informationen, die dem Geschäftsgeheimnis unterstünden, an die Arbeitslosenversicherung angehe.
-Minderheit der Sozialkommission des Nationalrats beantragte die Ablehnung der Motion. Die höhere Flexibilität in der Temporärbranche bringe auch Vorteile und so seien auch entsprechende Risiken zu tragen, argumentierte sie. Es sei in der Kommission nicht einmal klar gewesen, ob mit der Frist von sechs Monaten die Zeit bei der Temporärfirma oder beim Einsatzbetrieb gemeint sei, monierte Diana Gutjahr . Der Kompromiss löse das Abgrenzungsproblem nicht.
Im Rat konnte sich diese Haltung allerdings nicht durchsetzen. Die Mehrheit war der Ansicht, die offenen Fragen könnten im Gesetzgebungsprozess beantwortet werden.
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