Schwer kriminelle Jugendliche sollen härtere Strafen erhalten. Das fordert das Parlament. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat eine von vier Forderungen einer Motion von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) gutgeheissen.
Schwer kriminelle Jugendliche sollen härtere Strafen erhalten. Das fordert das Parlament. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat eine von vier Forderungen einer Motion von Nina Fehr Düsel gutgeheissen.
Konkret soll der maximale Freiheitsentzug ab 16 Jahren von vier auf sechs Jahre und bei 15-Jährigen von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Beide Räte stimmten diesem Motionspunkt zu. Nun muss derverankern, dass bei schweren Verbrechen künftig unbedingte Strafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden können. Sie sollten nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden.
Und wenn ein Jugendlicher bei Massnahmen nicht kooperiert, sollte er nach Ansicht der grossen Kammer ins Gefängnis müssen.setzten sich dagegen die Anträge der Rechtskommission durch. Die Mehrheit will sich auf eine «gezielte Verschärfung» des Jugendstrafrechts fokussieren, wie Kommissionssprecher Die Kommission stützte sich bei ihrer Einschätzung auf zwei Berichte – einen Postulatsbericht des Bundesrats sowie einen Zusatzbericht der Verwaltung zu jugendlichen Intensivtätern. Bei Letzteren sah die Ständeratskommission «einen gewissen Handlungsbedarf».
Mit der Erhöhung des maximal zulässigen Strafmasses solle insbesondere bei den wenigen Jugendlichen, die schwere Gewaltdelikte begangen haben und bei denen die Schutzmassnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, eine angemessene Sanktionierung ermöglicht werden. Die übrigen Punkte der Motion griffen aus Sicht einer Mehrheit im
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