Online-Knigge - Rechtliche Grenzen bei Online-Bewertungen

Switzerland Nachrichten Nachrichten

Online-Knigge - Rechtliche Grenzen bei Online-Bewertungen
Switzerland Neuesten Nachrichten,Switzerland Schlagzeilen
  • 📰 srfnews
  • ⏱ Reading Time:
  • 45 sec. here
  • 2 min. at publisher
  • 📊 Quality Score:
  • News: 21%
  • Publisher: 50%

Manch einer lässt in Online-Bewertungen seine Wut an einer Firma ab – und geht dabei zu weit. Was geht – und was nicht?

Wer schlechte Erfahrungen mit einer Firma, einem Produkt, Hotel oder Restaurant gemacht hat, kann dies in einer Online-Bewertungen öffentlich kundtun – also zum Beispiel nur einen von fünf Sternen geben und die Firma mit ein paar kernigen Sätzen in der Luft zerreissen. Aber aufgepasst! Das Recht setzt diesem Ventil für Wut und Frust auch Grenzen.

Mehr dazu: Fakten in der Bewertung müssen stimmenDas Recht unterscheidet zwischen Tatsachen und Werturteilen. Online-Bewertungen seien oft eine Mischung, sagt Thouvenin: «Sie sind sogenannte gemischte Werturteile, wo man aufgrund einer Tatsache ein Werturteil fällt.» Die Fakten müssen dabei stimmen: «Wenn ich sage, ein Gerät sei ‹eine absolute Katastrophe›, weil der Akku bereits nach fünf Minuten leer ist, dann muss der Tatsachenteil der Aussage zutreffen.

Tipps fürs Formulieren von Online-Bewertungen Box aufklappen Box zuklappen Niemanden persönlich angreifenHeikel können Übertreibungen und Verallgemeinerungen, überspitzte Vergleiche und Schimpfwörter sein. Ein No-Go sind persönliche Beleidigungen und Beschimpfungen: «Eine Person direkt angreifen, das sollte man unterlassen.

Wir haben diese Nachrichten zusammengefasst, damit Sie sie schnell lesen können. Wenn Sie sich für die Nachrichten interessieren, können Sie den vollständigen Text hier lesen. Weiterlesen:

srfnews /  🏆 52. in CH

Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen



Render Time: 2025-04-24 14:01:10