Der Obwaldner Kantonsrat hat einen Gesetzesnachtrag zum Umgang mit gefährlichen Hunden gutgeheissen.
Der Obwaldner Kantonsrat hat am Freitag einen Gesetzesnachtrag zum Umgang mit gefährlichen Hunden gutgeheissen.
2019 zum Schluss. Ein solcher benötige eine gesetzliche Grundlage, das heisst ein Erlass des Parlaments.
Gefährliche Hunde Gesetzesnachtrag Veterinärgesetz Bundesgericht
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