Obwalden: Gemeinden sollen ab 2027 bis zu fünf Millionen Franken zahlen

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Obwalden: Gemeinden sollen ab 2027 bis zu fünf Millionen Franken zahlen
Obwalden, Kostenbeteiligung, Einwohnergemeinden

Im Kanton Obwalden sollen sich die Einwohnergemeinden ab 2027 mit bis zu fünf Millionen Franken jährlich an den Kantonskosten beteiligen. Die Vernehmlassung läuft.

Im Kanton Obwalden sollen sich die Einwohnergemeinden ab dem Jahr 2027 mit bis zu fünf Millionen Franken jährlich an den Kantonskosten beteiligen. Die entsprechende Vernehmlassung läuft derzeit. Vorgesehen ist eine auf fünf Jahre befristete Kostenbeteiligung, um dem Kanton mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Der Kantonsrat wird am 11. März 2027 über die Vorlage beraten, die Inkraftsetzung ist rückwirkend auf den 1. Januar 2027 geplant.

Hintergrund der finanziellen Herausforderungen

Der Kanton Obwalden steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, wurde im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses mit den Einwohnergemeinden nach Lösungen gesucht. Als erste Massnahme wurde vorgeschlagen, dass sich die Einwohnergemeinden in den Jahren 2027 bis 2031 mit einem Gesamtbetrag von maximal fünf Millionen Franken an den Kantonskosten beteiligen. Diese Beteiligung soll dem Kanton helfen, seine Aufgaben zu erfüllen und gleichzeitig die finanzielle Belastung gerechter zu verteilen.

Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen

Parallel zur Kostenbeteiligung wird eine umfassende Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen von Kanton und Einwohnergemeinden durchgeführt. Ziel dieser Analyse ist es, die Kostenentwicklung im Vergleich mit ähnlich strukturierten Kantonen und Gemeinden aufzuzeigen und Bereiche mit Optimierungspotenzial zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen als objektive Grundlage für die Erarbeitung konkreter Massnahmen dienen. Dabei werden sowohl kantonale Aufgabenbereiche als auch die Strukturen der Einwohnergemeinden untersucht. Zudem werden Vergleiche mit ausserkantonalen Referenzgemeinden und Kantonen vorgenommen.

Unterstützung durch die Gemeinden

Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses konnten die Einwohnergemeinden bereits zum Kostenverteiler und zur Durchführung der Analyse Stellung nehmen. Sämtliche Einwohnergemeinden unterstützen die vorgeschlagene Stossrichtung und legen damit eine wichtige Grundlage für die weiteren politischen Beratungen. Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler zeigt sich erfreut über die Unterstützung: Sie betont, dass alle Einwohnergemeinden hinter dem vereinbarten Vorgehen stünden und dies ein starkes Zeichen sei. Die Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen bilde die Grundlage, um die finanziellen Herausforderungen langfristig und gemeinsam anzugehen.

Auch Bruno Vogel, Gemeindepräsident von [Name der Gemeinde fehlt im Original], begrüsst die Einigkeit: Dass alle Einwohnergemeinden den Verteilschlüssel und die gemeinsame Analyse unterstützen, zeige die Bereitschaft, die finanziellen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Nun gehe es darum, die Zeit zu nutzen und auf einer fundierten Datengrundlage die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Die Vernehmlassung zur Vorlage läuft. Der Kantonsrat wird am 11. März 2027 über die Vorlage beraten. Die Inkraftsetzung ist rückwirkend auf den 1. Januar 2027 geplant. Mit der Kostenbeteiligung und der parallelen Analyse sollen die Weichen für eine nachhaltige Finanzpolitik im Kanton Obwalden gestellt werden.

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