Bei einem Ausbruch einer Tierseuche sollen Nutztiere künftig rascher geimpft werden können. Künftig soll es unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, nicht zugelassene Impfstoffe einzusetzen.
Künftig soll das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Notlagen Ausnahmebewilligungen für die Einfuhr, den Vertrieb und die Abgabe von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln erteilen können.
Anja Tschannen Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Nach der Vernehmlassung passte er nur Details an der Vorlage an. Im Grundsatz war die Revision unbestritten. Bewilligung befristet Durch die Vorlage wird Gesetz eine Grundlage geschaffen, um im Fall von Tierseuchen das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln befristet zu bewilligen.
Dies aber nur zulässig, wenn in der Schweiz kein alternativ anwendbares und gleichwertiges Tierarzneimittel zugelassen und verfügbar ist und auch kein entsprechendes im Ausland zugelassenes Präparat eingeführt werden kann.
«Die Bewilligung ist befristet und dient ausschliesslich dazu, eine Versorgungslücke im Tierseuchenfall zu überbrücken», stellt die Landesregierung klar. Der ordentliche Zulassungsprozess werde dadurch nicht ersetzt. Für die Erteilung der Bewilligung ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig, Für die fachliche Beurteilung der Gesuche zieht das BLV das Schweizerische Heilmittelinstitut bei.
«Enthält das fragliche Tierarzneimittel gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen , wird zusätzlich das Bundesamt für Umwelt einbezogen», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Impflicht möglich Tierhalterinnen und Tierhalter können selbst entscheiden, ob sie ihre Rinder, Schafe oder Schweine impfen wollen. Im Gesetz sind aber auch Ausnahmefälle enthalten. Eine Impfung kann behördlich angeordnet werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, eine Tierseuche einzudämmen oder einem Ausbruch vorzubeugen.
Die Reform könne in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein, so der Bundesrat. Er verwies auf den Ausbruch des Blauzungenvirus im Spätsommer 2024. Die Krankheit verursacht bei Schafen und Rindern hohes Fieber, Entzündungen und Lahmheit – die Sterblichkeit ist teils erhöht. Da kein zugelassener Impfstoff verfügbar war, musste das BLV eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Import und die Verteilung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu ermöglichen.
Die Europäische Union verfügt bereits über eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Mit der vorgeschlagenen Regelung will die Schweiz vergleichbare gesetzliche Möglichkeiten schaffen.
«Ohne eine solche Regelung könnte die Schweiz bei der Bekämpfung von Tierseuchen benachteiligt sein, was im Extremfall auch wirtschaftliche Auswirkungen und Nachteile im internationalen Tierverkehr haben könnte», hält der Bundesrat fest.
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