Ab 1. Januar 2025 tritt das revidierte internationale Erbrecht in Kraft. Doppelbürger und Auslandschweizer können künftig wählen, ob Schweizer oder ausländisches Recht bei der Nachlassabwicklung Anwendung findet.
Am 1. Januar 2025 tritt das revidierte internationalen Erbrecht in Kraft. Davon profieren nicht nur Auslandschweizer und Doppelbürger, sondern auch die hiesigen Vermögensverwalter.
Was auf den ersten Blick nichts weiter als logisch erscheint, kann sehr wohl seine Tücken haben. So kann der Verstorbene eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder es handelt, sich um einen Schweizer, der bis zu seinem Tode in Asien lebte. Es kann aber auch sein, dass der Verstorbene seinen Nachlass nach UK-Recht inkl. Trusts geplant hat oder dass er in verschiedenen Ländern Vermögen hinterlässt, was gar nicht so eine Seltenheit ist.
Erbrecht Doppelbürger Auslandschweizer Nachlassabwicklung Internationales Recht
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