Rund 700 Kinder leben im Nothilferegime unter prekären Bedingungen. Die Schweiz verstösst damit nicht nur gegen die Kinderrechtskonvention – sondern auch gegen die eigene Verfassung.
Wer die Schweiz verstehen will, muss auch ihr Nothilferegime kennen. Das System also, das den Aufenthalt derjenigen Personen regelt, die rechtskräftig des Landes verwiesen worden sind, aber nicht ausgeschafft werden können, etwa weil kein Rückschaffungsabkommen mit den betreffenden Ländern besteht. Rund 4000 Personen beziehen derzeit Nothilfe. Etwa ein Fünftel von ihnen sind Kinder und Jugendliche.
Die Bundesverfassung schreibt eigentlich vor, dass Kinder ein Anrecht auf Förderung haben; Artikel 12 über die Nothilfe verspricht allen Personen ein Recht auf ein «menschenwürdiges Dasein». «Dass die Verfassung in diesem Fall so klar missachtet wird, ist nicht normal», sagt die Professorin.
Ein weiteres Treffen habe nun nach Abschluss der Studie stattgefunden. Looser gibt sich verhalten optimistisch. «Die Ergebnisse der Studie zeigen nicht zuletzt, dass die Kantone viel Handlungsspielraum haben, um die Situation der Kinder zu verbessern», sagt sie. Das zeige sich an den grossen Unterschieden bei der Ausgestaltung des Nothilferegimes. Der Bund schreibt zwar vor, dass die Sozialleistungen in der Nothilfe tiefer liegen müssen als in der Sozialhilfe.
«Kinder in der Nothilfe werden fatalerweise immer wieder als blosses Anhängsel ihrer Eltern betrachtet», sagt Bettina Looser. Sie erinnert an die «Schrankkinder» der Saisonniers. Schon damals sei in der öffentlichen Debatte immer wieder darauf verwiesen worden, dass deren Eltern ja heimkehren könnten. Und schon damals sei die Position vertreten worden, dass das «nicht unsere Kinder» seien.
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