Ab heute müssen Konsumenten beim Wägen von Obst und Gemüse in Schweizer Supermärkten angeben, ob es verpackt oder unverpackt ist. Dies ist eine Folge einer Änderung in der eidgenössischen Mengenangabeverordnung, die ab dem 6. Januar ein reines Reingewicht ohne Verpackung zulässt.
Wer seine Früchte und Gemüse im Supermarkt kauft, kennt den Ablauf: auswählen, auf die Waage legen, Produkt auf dem Display suchen, Preisetikette ausdrucken und ab zur Kasse. Dieser gewohnte Prozess wird jetzt um einen Schritt komplizierter: Ab heute muss beim Wägen von Obst und Gemüse zusätzlich angegeben werden, ob es unverpackt, im Plastikbeutel, Papierbeutel oder in einem Multi-Bag aus Stoff verpackt ist.
Grund für den zusätzlichen Schritt ist eine Änderung in der eidgenössischen Mengenangabeverordnung. Ab dem 6. Januar dürfen die Schweizer Detailhändler ihren Kundinnen und Kunden nur noch das Reingewicht ohne Verpackung verrechnen. Bisher war erlaubt, das Gewicht der Verpackung – sofern es unter zwei Gramm lag – zum Nettogewicht zu zählen. Migros und Coop haben ihre Waagen bereits umgestellt. Dort erscheint jetzt nach jedem Wägen eine zusätzliche Aufforderung. Die neue Regelung gilt jedoch auch für Aldi und Lidl, bei denen das Personal an der Kasse das Obst und Gemüse wiegt. Ob diese Änderung wie beabsichtigt mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten bietet, bleibt abzuwarten. Für viele dürfte der zusätzliche Klick zunächst eher lästig wirken – vor allem, wenn die Wahl der Verpackung keinen merklichen Einfluss auf den Preis hat. In unserem Test betrug die Differenz zwischen «unverpackt» und «Einwegbeutel» lediglich 4 Gramm.
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