Die umstrittene Bekämpfung von Neophyten
Samstagmorgen. Gartenschere in der Hand: Der Kirschlorbeer an der Grundstücksgrenze ist schon wieder unglaublich dicht, nebenan schwärmt die Nachbarin vom Sommerflieder voller Schmetterlinge. Beide wirken harmlos – sind es aber nicht zwangsläufig.
Beide sind nämlich Neophyten: Pflanzen, die in den letzten 500 Jahren in die Schweiz gebracht wurden. Von rund 730 solcher Arten gelten laut Bafu nur 89 als invasiv – sie verdrängen einheimische Pflanzen und schaden Ökosystemen. Diese wenigen haben es aber in sich. Wer so eine Pflanze im Garten hat, muss sie meist nicht sofort entfernen – wichtig ist aber, ihre Ausbreitung zu verhindern.
Die «Neophyten Black List» Box aufklappen Box zuklappen Erfasst sind die invasiven Pflanzen in der «Liste der invasiven gebietsfremden Arten» , die die frühere Schwarze Liste abgelöst hat. Seit 2008 regelt die Freisetzungsverordnung den Umgang mit gebietsfremden Organismen, 2024 wurde sie verschärft. Wer mit Arten der Schwarzen Liste handelt, sie anpflanzt oder verbreitet, macht sich strafbar – Gartencenter und Baumschulen dürfen sie gar nicht mehr verkaufen.
Die Watch List hingegen dient nur der Beobachtung: Diese Arten dürfen weiterhin gehandelt werden, sollen aber im Auge behalten werden, weil sie sich zu Problempflanzen entwickeln könnten. Ein Streifzug durch sechs Beispiele: drei Problemfälle, drei Entwarnungen. Die Problemfälle: Tipp: Regelmässig zurückschneiden, bevor Vögel die Beeren verbreiten. Besser noch: weg damit.
Tipp: nach der Blüte, vor der Samenreife zurückschneiden. Tipp: vor der Blüte ausreissen, über Kehricht entsorgen. Hilfreiche Tipps und Fakten für den Garten Box aufklappen Box zuklappen Die unbedenklichen Exoten: Tipp: Beim Kauf aufs Geschlecht achten. Die Samen weiblicher Bäume riechen beim Zerfallen streng nach ranziger Buttersäure.
Tipp: nach dem ersten Frost ausgraben, kühl und trocken lagern. Im Frühling treiben sie zuverlässig wieder aus. Tipp: nach der Blüte zurückschneiden, aber nie bis ins alte, verholzte Holz. Sonst treibt die Pflanze dort nicht mehr aus.
Weiterführende Infos Box aufklappen Box zuklappen Mit der InvasivApp von Info Flora lassen sich Funde invasiver Neophyten direkt melden und Bekämpfungsmassnahmen dokumentieren. Für das Einjährige Berufkraut besteht als einzige Art schweizweit eine gesetzliche Bekämpfungspflicht – ein Fund muss der kantonalen Fachstelle gemeldet werden.
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