Neonicotinoiden: EU-Ausnahme unzulässig - Schweizer Bauer

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Neonicotinoiden: EU-Ausnahme unzulässig Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil zu Neonicotinoiden gefällt.

Bayer crop science

Von der Ausnahmeregelung für Neonicotiniode machen auch Österreich, Frankreich und zahlreiche andere EU-Mitgliedstaaten Gebrauch. Dem EuGH zufolge habe Belgien die Erlaubnis für die Beizung von Saatgut – wie etwa bei Zuckerrüben – nicht ausreichend begründet. Neonicotinoide zählen zu den sogenannten systemischen Insektiziden. Das heisst, sie werden über die Pflanzenwurzeln oder die Blätter aufgenommen und verteilen sich dann über die ganze Pflanze. Wo auch immer saugende oder beissende Insekten die Pflanze schädigen, nehmen sie die giftigen Substanzen auf.

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