Der Ständerat hat eine Motion angenommen, die Veranstalter von Demonstrationen an Polizeikosten beteiligen will. Der Bundesrat muss nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Der Ständerat hat am Donnerstag eine Motion angenommen, die verlangt, dass Veranstalter von Demonstrationen teilweise oder vollständig für die Polizeikosten aufkommen müssen, die bei einer Kundgebung entstehen. Der Walliser Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin hatte den Vorstoss eingereicht, der Nationalrat hatte ihm bereits im März zugestimmt. Nun muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesgrundlage ausarbeiten. Die kleine Kammer stimmte mit 24 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Kantone sehen Eingriff in ihre Hoheit
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission argumentierte, die Öffentlichkeit solle nicht für das unerlaubte Handeln Einzelner aufkommen müssen. Das sagte Martin Schmid (FDP/GR). Doch die Forderung greife in die Kompetenzen der Kantone ein, entgegnete der Glarner Grünen-Ständerat Mathias Zopfi. Gemäss Bundesverfassung seien die Kantone für die öffentliche Sicherheit verantwortlich. Dazu gehöre, eine Demonstration zu bewilligen, Sicherheitskonzepte zu erstellen und das Polizeidispositiv aufzustellen. Zopfi warnte, eine Regelung des Einzelaspekts Kostenübernahme würde auf Bundesebene die kantonale Polizeihoheit beeinträchtigen. Kein Kanton habe nach dieser Lösung gefragt.
Hans Wicki (FDP/NW) räumte ein, dass man in den Föderalismus eingreife, die Mehrheit der Kommission sei sich dessen bewusst. Aber wo ein Wille ist, ist ein Weg, sagte er. Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger pflichtete Wicki bei: Ein Gesetz könne einen schweizweit einheitlichen Rahmen schaffen und gleichzeitig den Kantonen den nötigen Handlungsspielraum belassen. Friedliche Demonstrationen sollen selbstverständlich weiterhin möglich sein. Wo aber im Zusammenhang mit einer Veranstaltung dermassen massive Schäden entstehen wie damals in Bern und dementsprechend hohe Kosten anfallen, soll die Verantwortung nicht automatisch bei der Allgemeinheit liegen. Das gehe nicht länger, so die Ständerätin.
Bundesrat lehnt Motion ab
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Justizminister Beat Jans wies darauf hin, dass die Kantone und Gemeinden bei bewilligten Kundgebungen für die Polizeikosten aufkommen. Bei unbewilligten Demos können sie Kosten den Organisatoren auferlegen. Doch genau das würden die Kantone unterschiedlich handhaben. Es sei Sache der betroffenen Kantone, Regelungen in diesem Bereich zu erlassen, betonte Jans. Hinzu komme, dass der kantonale Flickenteppich – also unterschiedliche Regelungen innerhalb der Kantone im Kundgebungsrecht – mit der Umsetzung des Vorstosses nicht einheitlicher würde. Denn es gehe nur um die Kostenübernahme. Das sei lediglich ein Teil dieses Kundgebungsrechts, worüber die Kantone die Hoheit hätten, so der Bundesrat.
Der Zürcher Ständerat Daniel Jositsch sah hingegen Handlungsbedarf. Er habe den Eindruck, dass sich das Problem verschärfe und dass die Kantone nicht willens seien, es alleine zu lösen. Viele Leute seien verärgert: Wenn man ein Billett im Tram nicht bezahle oder eine PET-Flasche am falschen Ort entsorge, werde man gebüsst. Handkehrum gebe es Demonstranten, die wie Saubannerzüge durch die Bahnhofstrasse ziehen und die Stadt verunstalten. Das Votum des Bundesrates verhallte in der kleinen Kammer. Sie nahm die Motion an.
Nächste Schritte und Hintergrund
Der Bundesrat muss nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, worüber die Räte letztlich wieder befinden können. Die Motion von Sidney Kamerzin (Mitte/VS) hatte zum Ziel, Veranstalter von Demonstrationen stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss im März zugestimmt. Nun folgt die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch die Landesregierung. Die Kantone behalten gemäss Bundesverfassung die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. Die unterschiedliche Handhabung bei der Kostenübernahme für Polizeieinsätze bei Demonstrationen bleibt vorerst bestehen. Ob der Bundesrat den Auftrag umsetzt, ist offen, da er die Motion ablehnt. Die Räte werden über den Entwurf beraten.
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