Der Nationalrat hat einer Motion aus dem Ständerat teilweise zugestimmt und vorgeschlagen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine nur dann den Schutzstatus S erhalten, wenn sie in umkämpften oder russlandbesetzten Gebieten gelebt haben.
Der Nationalrat hat einer aus dem Ständerat stammenden Motion teilweise zugestimmt. Mit 96 zu 87 Stimmen und fünf Enthaltungen wurde der entsprechende Punkt einer mehrteiligen Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) angenommen.
Gemäss dem Auftrag an den Bundesrat soll bei der Gewährung des Status S zwischen Flüchtlingen unterschieden werden, die in umkämpften oder von Russland besetzten Gebieten gelebt haben und jenen, die in Gebieten unter ukrainischer Kontrolle gelebt haben, in denen nicht gekämpft wird. Im ersten Halbjahr 2024 verfügten gut 66'000 Menschen über den Schutzstatus, der exklusiv für Geflüchtete aus der Ukraine gilt
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