Der Nationalrat billigt ein neues Gesetz zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern.
gutgeheissen. Für Arbeit im Homeoffice vom Ausland aus gibt es staatsvertragliche Regelungen. Das Gesetz bildet die Grundlage im nationalen Steuerrecht.
Namentlich mit Frankreich und Italien bestehen entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen. Demnach können Grenzgängerinnen und -gänger in Frankreich bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten, in Italien 25 Prozent. In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird.
. Die Bestimmungen zur Besteuerung von Telearbeit erhalten mit der Vorlage eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit, die in einem Nachbarland für einen Schweizer Arbeitgeber erledigt wird.wollte die Befreiung von der Quellensteuer für Seeleute auf Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge fortführen. Und dies auch im Gesetz festschreiben.
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