Die Kantone sollen künftig bis zu zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr bewilligen dürfen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist damit anderer Auffassung als der Ständerat, der im Juni gegen eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten votiert hat.
Die Kantone sollen künftig bis zu zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr bewilligen dürfen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er ist damit anderer Auffassung als der Ständerat, der im Juni gegen eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten votiert hat.
Mit 97 zu 95 Stimmen und mit vier Enthaltungen beschloss der Nationalrat am Freitag auf Antrag seiner Wirtschaftskommission , an der Möglichkeit für zusätzliche Sonntagsverkäufe festzuhalten. Nun hat der Die Mehrheit der Nationalratskommission war der Ansicht, dass ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht, auch sonntags einkaufen zu können. Mit einer massvollen Lockerung könnte der Detailhandel darauf reagieren und auch einen Beitrag zu attraktiven Innenstädten leisten.
Die Kommissionsmehrheit hielt dazu fest, dass die Kantone in einem demokratischen Prozess selbst entscheiden könnten, ob sie von dieser erweiterten Möglichkeit Gebrauch machen oder darauf verzichten wollen. Die Revision erlaube es, regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen, sagte Martin Hübscher namens der Mehrheit.hatte in der Sommersession mit hauchdünner Mehrheit beschlossen, es bei vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen im Jahr zu belassen. Eine «Sonntagsallianz» aus Ratsmitgliedern der Eine Minderheit um Leo Müller wollte es gleich halten.
Es gebe bereits viele Möglichkeiten, Läden sonntags zu öffnen, sagte er. Und auch junge Menschen hielten es nicht für nötig, an sieben Tagen die Woche einkaufen zu können. Und das Einkaufsvolumen vergrössere sich ja nicht, es verteile sich einfach auf mehr Tage.abgelehnte Gesetzesprojekt geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück, der im Vorfeld beide zuständigen Parlamentskommissionen Folge gaben. Auch der
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