Das nationale Littering-Verbot wird nicht vor Mitte 2025 in Kraft treten. Die Einführung dieses vom Parlament beschlossenen Verbots des achtlosen Liegenlassens oder Wegwerfens von Abfall bedarf laut dem Bundesrat zuerst einer Änderung der Ordnungsbussenverordnung.
Die Vernehmlassung zur Ordnungsbussenverordnung ist spätestens im Frühjahr 2025 geplant. Erst danach kann das Littering-Verbot in Kraft treten.Sie ist laut einer Mitteilung der Landesregierung vom Mittwoch nötig, damit die Einführung der nationalen Littering-Busse reibungslos über die Bühne gehen kann. Die Vernehmlassung zur Ordnungsbussenverordnung ist spätestens im Frühjahr 2025 geplant. Erst danach kann das Verbot in Kraft treten.
Es ist Kernpunkt einer parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten diese Vorlage im März dieses Jahres. Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, die Mehrheit der Regelungen dieser Initiative auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen und weitere Bestimmungen schrittweise folgen zu lassen.
Mit Kreislaufwirtschaft ist grundsätzlich gemeint, dass nicht mehr Gebrauchtes beziehungsweise Brauchbares nach Möglichkeit weitergegeben oder aber wiederverwertet werden soll. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt. Im Baubereich erhalten Kantone nach Angaben des Bundesrats mit der Vorlage den Auftrag, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten festzulegen. Dies auch bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude. Bei Produkten und Verpackungen erhält der Bundesrat die Möglichkeit, Anforderungen zu formulieren.
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