Im Juni 2023 griff ein 27-jähriger Mann auf dem Spazierweg zwischen Bubendorf und Liestal einen Passanten mit einem Messer an. Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und einen Landesverweis von 12 Jahren.
Im Juni 2023 griff ein 27-jähriger Mann auf dem Spazierweg zwischen Bubendorf und Liestal einen Passanten mit einem Messer an. Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und einen Landesverweis von 12 Jahren.als versuchte vorsätzliche Tötung: Die fünf Richter verhängten am Freitag eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der 27-jährige Afghane wird zudem für zwölf Jahre des Landes verwiesen.
Er hatte im letzten Sommer einem ihm bislang unbekannten Mann ein Messer in den Rücken gestossen. Der 27-Jährige hatte die Tat stets bestritten. Die fünf Richter hatten insbesondere aufgrund der gefundenen DNA-Spuren keine Zweifel, dass er das Messer am Griff und an der Klinge berührt haben muss. Auch die DNA des Opfers wurde darauf gefunden, zudem fand die Polizei das Messer in der Nähe des Tatortes im Bach. Weiter identifizierte das Opfer den 27-Jährigen später auf einer Fotokonfrontation. Zudem bestätigten eine weitere Passantin, Videoaufnahmen in einem Bus sowie die Antennendaten des Mobiltelefons des Täters, dass er vor und nach der Tatzeit in der Nähe war.
Die Wunden beim Opfer verheilten zwar gut, doch leidet der Angegriffene laut einem aktuellen Bericht der Psychiatrie Baselland noch immer an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Gericht sprach ihm eine Genugtuung von 10’000 Franken zu. Die gesamten Verfahrens-, Expertise-, Gerichts- und Verteidigerkosten von insgesamt 64’000 Franken gehen auf die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte dürfte den Fall wohl ans Kantonsgericht weiterziehen.
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