50 Prozent des Mehrwertes eines bebauten Grundsückes geht an die Gemeinde
Die lange Streiterei um eine Mehrwertabgabe in Münchenstein scheint ein Ende zu haben. Der Souverän der Birsgemeinde stimmte dem Vorhaben zu.Münchensteins Souverän bestätigt die Entscheidung der Gemeindeversammlung und genehmigt die kommunale Mehrwertabgabe. Bei 1702 Ja-Stimmen gegen 1503 Nein-Stimmen ist das Ergebnis allerdings nicht so deutlich wie an der Versammlung.
So werden bei Ein-, Auf- und Umzonungen und Quartierplänen in Münchenstein ein einheitlicher Abgabesatz von 50 Prozent auf den Mehrwert, sprich dem Gewinn des Landwertes, erhoben. Mit dem Geld soll die Gemeinde die Parzelle erschliessen und die Infrastruktur dazu aufwerten. Als Nächstes erfolgt das öffentliche Auflage- und Einspracheverfahren. Stimmt auch der Regierungsrat zu, kann die Mehrwertabgabe umgesetzt werden. Münchenstein hat 2019 gegen den Willen des Kantons eine eigene Mehrwertabgabe einführen wollen. Mit einer Beschwerde vor Bundesgericht konnte sich die Birsgemeinde aber durchsetzen.
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