Millionenerbe darf nicht frei über sein Vermögen verfügen news nachrichten
Seine Bank schritt dagegen allerdings ein, nachdem der Mann ihr gegenüber erklärt hatte, er werde von seiner Frau unter Druck gesetzt und mit Gewalt bedroht. Mit Einwilligung des Mannes reichte das Geldinstitut daraufhin bei der Kesb Luzern-Land eine Gefährdungsmeldung ein.Daraufhin wurde dem Mann die Berechtigung über sein Vermögen entzogen und ein Beistand zur Seite gestellt, weil die Kesb befürchtete, er könne durch seine Frau ausgebeutet werden.
Gestützt wurde diese Befürchtung laut dem SRF später durch ein psychiatrisches Gutachten, das dem Mann attestierte, er leide an einer mittelschweren bis schweren Reifestörung, weshalb er in einem schweren emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Ehefrau stehe. Laut dem Gutachter idealisiere der Mann seine Ehefrau, so wie er das bereits zuvor bei seiner Mutter getan habe. Er toleriere das aktenkundig aggressive und übergriffige Verhalten seiner Partnerin und sei nicht in der Lage, sich gegen sie abzugrenzen. Nach eigenen Aussagen komme er ihrem Wunsch nach, wenn sie Geld und andere Vermögenswerte von ihm wolle.Der Betroffene wehrte sich in der Folge gerichtlich gegen den Entscheid der Kesb.
Das Bundesgericht unterdessen folgte dem vorinstanzlichen Urteil des Kantonsgerichts Luzern und entschied damit im Sinne der Kesb. Das Gericht begründete das Urteil damit, der Mann habe nicht ausreichend klarmachen können, dass er nicht in einem emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Ehefrau stehe. Die Gerichtskosten von 5000 Franken hat er zu tragen.
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