Ein Millionär wird wegen Drängelns auf der Autobahn zu einer bedingten Geldstrafe von 98'500 Franken verurteilt. Ihm bleibt noch der Gang vor Bundesgericht.
Ein Millionär wird wegen Drängelns auf der Auto bahn zu einer bedingten Geldstrafe von 98'500 Franken verurteilt. Ihm bleibt noch der Gang vor Bundesgericht.Weil er ein sehr hohes Nettoeinkommen hat, beträgt die Strafe 98'500 Franken., ein Teil davon bedingt, verurteilt. Grund für die Höhe der Strafe ist, dass der 58-Jährige gut betucht ist. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».bei Kölliken AG.
Der Mann habe eine ernste Gefahr für die Sicherheit hervorgerufen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Rede ist auch von einer «hohenWeil ein Millionär auf der Autobahn zu nahe auffährt, wurde er verurteilt.Der Millionär akzeptierte den Strafbefehl nicht. Das Bezirksgericht Zofingen sprach ihn aber schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970Der Drängler war damit nicht einverstanden und zog das Urteil weiter.
Auch das Argument, er habe nicht mit dem Bremsen des Vordermanns rechnen müssen, lässt das Obergericht nicht gelten. Dass der Millionär Sport- und Rennbremsen montiert habe, ändere nichts. Das Obergericht hält deswegen am Schuldspruch fest.
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