Steigen die Zinsen, könnte dies zu fallenden Anfangsmietzinsen führen. Dies ist die Folge eines schwerwiegenden Bundesgerichtsurteils.
war eigentlich gut gemeint. Es wollte die bisherige Mietrechtspraxis korrigieren, weil sie aus ökonomischer Sicht kaum noch Sinn machte. Diese Praxis führte zu Mietzinsen, die so tief waren, dass eine Pensionskasse als Eigentümerin von Mietwohnungen die Renten ihrer Versicherten nicht mehr finanzieren konnte. Im konkreten Fall war es die BVK, die Pensionskasse der Zürcher Staatsangestellten.
Doch zwei Jahre später ist alles anders. Die Hypozinsen steigen, die Inflation liegt bei 3,5 Prozent und bald steigt auch der Referenzzinssatz des Bundes, der die Mieten regelt. Die UBS rechnet mit einer Anhebung des Satzes auf 1,5 Prozent im nächsten März. Was dann passiert, ist vorerst noch klassisch: Alle Mieten, die auf dem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basieren, dürfen um 3 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung ist vom Bund festgelegt .
Die «Handelszeitung» hat vom Zürcher Mietrechtsexperten Daniel Decurtins ein Beispiel durchrechnen lassen, so wie es das Gericht macht, wenn es einen Anfangsmietzins berechnet. Eine zwölfjährige Wohnung für 1 Million Franken Anlagekosten ist mit 40 Prozent Eigenkapital finanziert worden. Die zulässige Miete betrug im März dieses Jahres 1457 Franken beim Referenzzins von 1,25 Prozent.
Sollte das Parlament nicht parieren, wollen sie das Bundesgericht dazu bringen, die Rechtsprechung nach oben anzupassen. «Es muss in dieser Sache eine Nachbesserung des Bundesgerichts folgen, beispielsweise mit abgestuften oder gleitenden Aufschlägen.» Die stellvertretende Direktorin des Hauseigentümerverbands Schweiz, Monika Sommer, schlägt höhere Renditenaufschläge bis weit hinauf vor, bis 7 Prozent Referenzzins.
«Die Mieterinnen und Mieter haben innert 16 Jahren 78 Milliarden Franken mehr Miete bezahlt als gemäss theoretischer Miete zulässig wäre.»Der «Beobachter» zitierte im Februar dieses Jahres eine Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien .
Im konkreten Fall betrug der monatliche Anfangsmietzins für eine 4,5-Zimmer-Wohnung im Kanton Waadt 2190 Franken und für die zwei Einstellhallenplätze je 130 Franken. Das zuständige Mietgericht senkte die Wohnungsmiete auf Klage der Neumieter aufgrund einer Berechnung der Nettorendite auf 900 Franken pro Monat, die Miete für die beiden Parkplätze auf je 50 Franken pro Monat. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.
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