Ein Pensionär steht eines Tages vor seinem ausgeräumten Keller. Waren im Wert von geschätzt 11'000 Franken sind weg. Die Vermietung – ein Hotel – ist sich keiner Schuld bewusst. +++ Weiteres Thema: Müssen Verträge immer schriftlich sein? Die Antwort ist: Nein.
Fast sein ganzes Berufsleben lang ist ein Mann aus Aeschi bei Spiez Käser mit Leib und Seele. Als er die eigene Käserei im Emmental aus Altersgründen aufgibt, sucht er einen Raum, um die teils wertvollen Werkzeuge und Geräte aus dem Betrieb unterzustellen.
Er mietet ein Kellerabteil in der Tiefgarage des Aeschipark, einem Hotel im Dorf. Miete: 80 Franken pro Monat. Der Pensionär überweist dem Hotel die Miete seit über zehn Jahren anstandslos und per Dauerauftrag. Er füllt das Abteil weiter, unter anderem mit einem professionellen Velo-Reparaturständer und Velos.
Er schätzt den Wert der Ware auf insgesamt rund 11'000 Franken. Das Schloss war aufgebrochen und das Kellerabteil war leer Autor: Mieter des Kellerabteils Im Hotel gibt es Besitzerwechsel. Als er eines Tages im Frühling 2026 nach der Ware sehen will, reibt sich der pensionierte Käser die Augen: «Das Schloss war aufgebrochen und das Kellerabteil war leer», erzählt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Er meldet sich umgehend bei der Hotel-Réception.
Dort habe ihm aber niemand weiterhelfen können. Senior wird abgekanzelt und heimgeschickt Darauf habe ihn aber eine Dame angerufen, Englisch sprechend. Der Pensionär versteht den Inhalt so halbwegs. Die Dame habe einen «Mistake» erwähnt, einen Fehler.
Und dass er die Ware nun abholen könne. Vor Ort tönt es aber wieder ganz anders: «Das Zeug sei weg, und man habe mit mir ohnehin keinen Vertrag. » «Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert Box aufklappen Box zuklappen Berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen und schreiben Sie uns Ihre Meinung! Der Mann gibt nicht so schnell auf.
Er trifft den Hotelbesitzer, einen Mann aus Indien. Der habe ihn dann richtig abgekanzelt: Was ihm eigentlich einfalle, hier Forderungen zu stellen. Und überhaupt, das alles gehe ihn nichts an, er könne ja zur Polizei mit dem Problem. Auf dem örtlichen Polizeiposten habe man ihm dann erklärt, er könne einen Hausfriedensbruch anzeigen und dann – je nach Ausgang des Verfahrens – Schadenersatz fordern.
Der Pensionär überlegt sich das, sieht aber von einer Anzeige ab.
«Ich finde, es wäre ja wahnsinnig, was ich vom Zaun reissen müsste wegen meiner Ware. » Kein Einzelfall Sein Schwiegersohn, der gut Englisch spricht, versucht noch, mit dem Hotel-Manager eine einvernehmliche Lösung zu finden. Doch auch er beisst auf Granit. Der Schwiegersohn hat kein Verständnis für die Art und Weise, wie die Verantwortlichen des Aeschipark mit seinem Schwiegervater umspringen.
Die Sachen aus seinen Käserei-Jahren hätten für seinen Schwiegervater vor allem auch einen hohen emotionalen Wert gehabt: «Das wiegt fast schwerer als der finanzielle Schaden. » Und es ist offenbar kein Einzelfall: «Espresso» erfährt von einer anderen Mieterin, dass noch mehrere weitere Kellerabteile in der Tiefgarage ohne Vorwarnung geräumt worden seien. In einzelnen Fällen sei man den Betroffenen bereits entgegengekommen, zum Beispiel mit einer grosszügigen Gutschrift zum Frühstücken im Hotel. Was die Hotel-Verantwortlichen gemacht haben, ist strafbar.
Und sie werden schadenersatzpflichtig. Autor: Gabriela Baumgartner SRF-Rechtsexpertin SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner findet es unglaublich, was sich die Verantwortlichen des Hotels hier geleistet haben. Für sie ist klar: «Das ist strafbar, und sie werden schadenersatzpflichtig. » Korrekt wäre es in so einem Fall, Mieterinnen und Mieter frühzeitig zu informieren und ihnen das Datum der Räumung zu nennen.
«Und selbst, wenn das Abteil bis dann immer noch nicht geräumt ist, kann eine Vermietung nicht einfach ein Schloss aufbrechen und Ware entsorgen. » In so einem Fall müsse es eine Nachfrist geben und die Vermieterin oder die Vermieter müsse die Ware an einem anderen Ort deponieren, sagt die Rechtsexpertin. Hotel-Chef sieht sich im Recht Box aufklappen Box zuklappen Der indische Eigentümer des Hotels lässt den Schweizer Verwaltungsrat der Aeschipark Property Group AG schriftlich antworten.
«Nach seiner Auffassung ist dem Hotel kein Fehlverhalten anzulasten», heisst es in der Antwort an SRF. Entscheidend sei dies: Im Hotel habe man nicht gewusst, dass der Pensionär in der Garage ein Kellerabteil gemietet habe. Nach Auffassung des Eigentümers sei das Abteil nicht an den Mann vermietet gewesen.
«Unter diesen Umständen sieht der Eigentümer keine Grundlage dafür, dass das Hotel die Verantwortung für die dort gelagerten Gegenstände, beziehungsweise deren Entsorgung übernehmen sollte. » Grundsätzlich habe man die Waren aus «brandschutzrechtlichen Gründen» entfernen müssen. Die Sachen seien einer Recyclingstelle übergeben worden. Nach mehrmaligen Nachhaken von «Espresso» mit Hinweis auch auf die Rechtslage, lässt der Eigentümer verlauten, er bedaure das Ganze und sei zu einem Gespräch und einem Angebot bereit.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung eines Fehlers, wie er betont. Schliesslich kommt es zu dem Treffen zwischen einer Vertretung des Hotels, dem pensionierten Käser und dessen Schwiegersohn – und zu einer Einigung, mit der er gut leben könne, sagt der Betroffene danach. Die finanzielle Entschädigung, die er erhält, deckt einen kleinen Teil des Schadens ab. Der Eigentümer selbst sei bei dem Treffen übrigens nicht erschienen. Er habe einen anderen Termin.
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