Medienmitteilung der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) Tierärztinnen und Tierärzte sollen Wildtiere endlich ohne Bewilligung behandeln können Die...
Die aktuelle Revision der Jagdverordnung sieht vor, dass Tierärztinnen und Tierärzte künftig ohne Bewilligung erste Hilfe für ein verletztes Wildtier leisten dürfen. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte ist erfreut, weil damit eine langjährige Forderung der Tierärzteschaft umgesetzt wird.
Wird ein verletzter Vogel oder Igel aus dem Garten in die Tierarztpraxis gebracht, dürfen Tierärztinnen und Tierärzte diesen bisher nur mit einer Bewilligung behandeln. Mit der aktuellen Revision der Jagdverordnung soll sich das ändern. Sie sieht einen Passus vor, der Tierärztinnen und Tierärzten erlaubt, pflegebedürftige Wildtiere einer ersten Behandlung zu unterziehen, ohne dafür eine Bewilligung einholen zu müssen.
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