Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat beim Zwangsmassnahmengericht heute Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts von Männedorf beantragt.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat beim Zwangsmassnahmengericht heute Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts von Männedorf beantragt.
Gegen den von der Polizei verhafteten 19-jährigen Schweizer besteht ein dringender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, weshalb die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht heute Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt hat. Der Mann zeigte sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Befragung geständig. Er war im Kanton Zürich zuvor wegen Gewaltdelikten nicht polizeilich verzeichnet.
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