Mann wehrt sich gegen zwangsweise Verabreichung von Medikamenten in Psychiatrie

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Mann wehrt sich gegen zwangsweise Verabreichung von Medikamenten in Psychiatrie
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Nachdem das Verwaltungsgericht die Psychiatrischen Dienste Aargau kritisiert hatte, dass sie nicht mehr Druck auf einen Patienten ausüben, der seine Medikamente verweigert, führte die Klinik eine Zwangsmedikation durch. Daraufhin erhob der Mann Beschwerde – und der Fall landete wieder beim Verwaltungsgericht.

Nachdem das Verwaltungsgericht die Psychiatrischen Dienste Aargau kritisiert hatte, dass sie nicht mehr Druck auf einen Patienten ausüben, der seine Medikament e verweigert, führte die Klinik eine Zwangsmedikation durch.

Daraufhin erhob der Mann Beschwerde – und der Fall landete wieder beim Verwaltungsgericht. In der Psychiatrie verweigert er die Medikamente, weshalb sie ihm nun zwangsweise verabreicht werden. Er zog dagegen vor Gericht. Schon gegen die Unterbringung in der Klinik hatte er sich juristisch zu wehren versucht.

Seit einem Unfall vor einigen Jahren leidet ein Mann unter anderem unter einer Persönlichkeitsveränderung und Wahnvorstellungen. Dies äusserte sich in Beschimpfungen, Drohungen, übler Nachrede, Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses und Hausfriedensbruch sowie Gewalt gegen Behörden und Beamte. Seit zwei Jahren befindet er sich in einer Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau , die ihren Hauptsitz in Windisch haben.

Vor einiger Zeit versuchte er, über das Verwaltungsgericht seine Entlassung aus der Klinik zu erwirken – allerdings erfolglos, wie aus dem Urteil vom 3. Juni 2026 hervorgeht. Danach wandte er sich ans Bundesgericht, ebenfalls ohne Erfolg. Nun hat er erneut juristische Schritte unternommen.

Dieses Mal geht es um Zwangsmedikation. In seinem Urteil vom Juni hatte das Verwaltungsgericht kritisiert, dass die PDAG eine Zwangsmedikation des Mannes ablehnen . Zumindest hätten sie versuchen sollen, mehr Druck auf den Mann auszuüben, dass er seine Medikamente einnimmt, schrieb das Verwaltungsgericht. Dem haben die PDAG nun offenbar Folge geleistet.

So ist im neuen Verwaltungsgerichtsurteil zu lesen, eine Ärztin habe am 23. Juli eine Behandlung ohne Zustimmung des Mannes angeordnet. Die Medikamente werden ihm seither per Spritze verabreicht. Der Mann hat dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Am 21. August kam es zur Verhandlung. Kürzlich hat das Verwaltungsgericht das Urteil dazu veröffentlicht.

«Der mit der medikamentösen Zwangsbehandlung verbundene schwere Eingriff in die Grundrechte verlangt nach einer vollständigen und umfassenden Interessenabwägung», schreibt das Verwaltungsgericht. «Zu berücksichtigen sind dabei die öffentlichen Interessen, die Notwendigkeit der Behandlung, die Auswirkungen einer Nichtbehandlung, die Prüfung von Alternativen sowie die Beurteilung von Selbst- und Fremdgefährdung.

» Das Verwaltungsgericht verweist auch auf sein Urteil vom Juni 2026, in dem es festhielt, dass beim Mann ein hohes Rückfallrisiko bestehe, also dass er nach einer Entlassung aus der Klinik erneut straffällig werden könnte. Weiter hatte das Verwaltungsgericht damals geschrieben, dass der Zustand des Mannes sich bisher vor allem deswegen noch nicht gebessert habe, weil er die Einnahme von Medikamenten verweigert habe.

«Diese Beurteilung hat sich an der Verhandlung bestätigt», schreibt das Verwaltungsgericht nun. Der Beschwerdeführer zeige deutlich, dass er an seinem Wahnkonstrukt festhalte. Er führe seine Unterbringung in der Klinik weiterhin auf einen Mordkomplott, Verschwörungen und kriminelle Machenschaften zahlreicher Personen zurück. Sich selbst betrachte er als gesund und lehne eine Medikation kategorisch ab.

Weiter erklärt das Verwaltungsgericht, entscheidend sei, ob die angeordnete antipsychotische Behandlung des Mannes geeignet sei, seine Störung therapeutisch zu beeinflussen.

«Dies ist zu bejahen. » Sowohl frühere als auch die zur Verhandlung beigezogenen externen Gutachter seien der Meinung, dass die Chance bestehe, dass sich durch die medikamentöse Behandlung etwas verändere. Er sehe keine sinnvolle Alternative dazu, zitiert das Verwaltungsgericht einen der Gutachter.

«Zusammenfassend dient die angeordnete antipsychotische Behandlung nicht der blossen Ruhigstellung oder Sicherung des Beschwerdeführers», schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. «Sie zielt vielmehr unmittelbar auf die Beeinflussung jener psychischen Störung, welche den Anlassdelikten zugrunde liegt. » Die medikamentöse Behandlung könne die Grundlage dafür bilden, dass der Mann sich von seinen Wahnvorstellungen distanziere und eine entsprechende Psychotherapie durchgeführt werden könne. Damit liege sie quasi auch in seinem Interesse.

Ausserdem bestehe ein «gewichtiges öffentliches Interesse» an der angeordneten Behandlung des Mannes, so das Verwaltungsgericht. Nicht nur wegen des bereits erwähnten hohen Rückfallrisikos, sondern auch weil er Personen aus seiner Familie, seinem weiteren Umfeld sowie aus der Justiz und Verwaltung in sein Wahnsystem miteinbeziehe. Die angeordnete Behandlung erweise sich als zumutbar, so das Verwaltungsgericht. Es handle sich zwar um einen schweren Eingriff und mit der Medikation könnten Nebenwirkungen wie beispielsweise Bewegungsstörungen und Aufmerksamkeitsstörungen auftreten.

«Diese Risiken sind ernst zu nehmen. Ihnen ist jedoch entgegenzusetzen, dass die Behandlung in einem forensisch-psychiatrischen Kliniksetting unter engmaschiger Überwachung erfolgt. » Ausserdem seien die Medikation und deren Dosierung klar begrenzt. Die Anordnung der Zwangsmedikation sei auf sechs Monate befristet.

«Insgesamt überwiegen die für die Behandlung sprechenden Interessen die mit ihr verbundenen Belastungen und Risiken», hält das Verwaltungsgericht fest und weist die Beschwerde ab. Die Verfahrenskosten in der Höhe von 3900 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Weil ein Mann seit einem Unfall unter Wahnvorstellungen leidet, befindet er sich seit bald zwei Jahren in einer Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau, die ihren Hauptsitz in Windisch haben. Nun hat er sich ans Verwaltungsgericht gewendet.

Frau glaubt, dass sie wegen Magen-Darm-Grippe in Psychiatrie eingewiesen wurde und zieht vors Obergericht Eine 56-Jährige wehrte sich gegen die fürsorgerische Unterbringung in einer Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau mit Hauptsitz in Windisch. Doch ihre Wahnvorstellungen könnten für die Frau gefährlich werden. Ein Helikopter vor der Klosterkirche Königsfelden in Windisch sorgte am Montagabend für überraschte Blicke und warf Fragen auf. Die Psychiatrischen Dienste Aargau verraten, was es mit dem Fluggerät auf sich hat.

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