Ein Mann wurde wegen häuslicher Gewalt gegen seine Ehefrau verurteilt. Er hatte sie mehrmals physisch und psychisch misshandelt. Das Gericht sprach ihn schuldig und verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
wegen ihres Ehemannes gelitten habe. Die betroffene Ehefrau lebt seit April 2022 getrennt. Die gemeinsamen Kinder leben bei ihr. Alle drei nehmen zur Trauma-Verarbeitung psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.Der schwerste Vorfall passierte im Juni 2016. Der Mann wurde gemäss dem Portal zornig, weil das Essen nicht pünktlich um 12 Uhr serviert wurde.
Vor den Augen ihrer gemeinsamen Kinder drohte der Mann damit, seine Frau zu töten. Bei einer anderen Gelegenheit drohte er sogar damit, sich selbst sowie die gesamte Familie umzubringen, sollte seine Frau ihn verlassen.versuchte der Bündner, seine Taten herunterzuspielen. Er habe seine Frau bloss einschüchtern wollen. Beim Messervorfall sei das Messer am Schrank abgeprallt und habe deshalb seine Frau getroffen. Ebenfalls verharmloste er seine anderen Taten.
Das Regionalgericht hat den Mann vollumfänglich schuldig gesprochen. Die Staatsanwältin forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er sechs Monate absitzen muss. Zudem wird eine bedingte Geldstrafe von 900anerkannt und die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz festgelegt. Ursprünglich hatte die Anwältin des Opfers eine Genugtuung für die Frau von 45'000Zum Abschluss habe der Beschuldigte betont, dass er seine Taten sehr bereue.
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