Mann verhökert seinen Mietwagen – und der Käufer darf ihn tatsächlich behalten

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Mann verhökert seinen Mietwagen – und der Käufer darf ihn tatsächlich behalten
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Ein Mann mietet ein Auto und verkauft es noch am selben Tag für 25'000 Euro weiter. Den Schaden hat die Mietwagenfirma: Der Käufer darf den Wagen behalten, wie jetzt ein Gericht in Deutschland entschieden hat.

Kurioser Fall in DeutschlandEin problematischer Mieter macht einer deutschen Autovermietung schwer zu schaffen: Er verkaufte illegal seinen Mietwagen – und die Firma darf ihn nicht zurückholen.

Ein Mann mietet ein Auto und verkauft es noch am selben Tag für 25'000 Euro weiter. Den Schaden hat die Mietwagenfirma: Der Käufer darf den Wagen behalten, wie jetzt ein Gericht in Deutschland entschieden hat. Ein Mann mietet ein Auto für fünf Tage – und verkauft es noch am ersten Tag für 25'000 Euro. Für die Autovermietung ist die Sache dumm gelaufen: Sie muss das bereits zurückgeholte Auto wieder herausrücken.

Ein Mann hat in Deutschland einen Mietwagen verkauft, der ihm gar nicht gehörte. Trotzdem darf der Käufer das Auto behalten. Das hat das Landgericht Köln entschieden, wie es am Mittwoch mitteilte. Dieser Fall ist ungewöhnlich: Eine Autovermietung hatte einen nahezu neuen Mittelklassewagen für fünf Tage vermietet.

Doch noch am ersten Tag verkaufte der Mieter das Fahrzeug für 25'000 Euro weiter. Der Käufer hatte sich vor dem Kauf die Fahrzeugpapiere und den Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft. Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass dem Käufer keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei. Er habe das Auto im guten Glauben erworben, dass der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer sei.

Dass die Papiere gefälscht waren, konnte er nach Auffassung des Gerichts als Laie nicht erkennen. Auch der fehlende Zweitschlüssel, die verlangte Barzahlung und der Kaufpreis hätten ihn nicht zwingend misstrauisch machen müssen. Hinzu kommt eine kleine, aber wichtige rechtliche Unterscheidung. Wer ein gestohlenes Auto kauft, wird grundsätzlich nicht dessen rechtmässiger Eigentümer – selbst wenn er nichts von dem Diebstahl wusste.

In dem ungewöhnlichen deutschen Mietwagen-Fall hatte die Autovermietung den Wagen jedoch freiwillig an den Mieter übergeben. Deshalb konnte der Käufer das Auto rechtmässig erwerben, obwohl der Mieter es gar nicht hätte verkaufen dürfen. Die Konsequenzen trägt nun erst einmal die Autovermietung: Sie muss den Wagen, den sie inzwischen per GPS geortet und zurückgeholt hatte, wieder an den Käufer herausgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Welche Konsequenzen dem Verkäufer drohen, ist nicht bekannt. Ein Mann befindet sich in San Diego offenbar auf nächtlichem Beutezug und will ein Fahrrad aus einer offenen Garage entwenden. Als ihn der Hund des Hauses dabei erwischt, folgt eine unerwartet emotionale Annäherung.

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