Luzerner Regierung will Untaugliche nicht von Ersatzabgabe befreien

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Wer Militärdienst leisten möchte, aber wegen Geburtsgebrechen als untauglich eingestuft wird, soll auch künftig eine Ersatzabgabe leisten müssen. Luzern

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Kantonsparlamentarier Daniel Piazza verlangt von der Regierung eine Kantonsinitiative ans Bundesparlament, mit dem Ziel, dienstwilligen Personen mit Geburtsgebrechen von der Wehrpflichtersatzabgabe zu befreien. Von der Befreiung profitieren sollen Männer, die an einem von rund 20 Geburtsgebrechen wie Hämophilie oder Diabetes leiden.Die Abgabe belaste das schmale Budget von Lehrlingen und Studenten, argumentiert Piazza.

Die Luzerner Regierung hingegen empfiehlt dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen, wie er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort schreibt. Der Bundesrat habe ein ähnliches Anliegen auf Bundesebene 2020 abgelehnt. In den Augen der Regierung würde es Rechtsungleichheiten schaffen und dem Milizprinzip im Wehrdienst schaden.

Von der Abgabe befreit wird, wer wegen erheblicher körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung nur beschränkt wirtschaftlich leistungsfähig ist.

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