Luzern: Von Zürich nach Luzerner Dorf gefahren und junge Frau vergewaltigt

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Luzern: Von Zürich nach Luzerner Dorf gefahren und junge Frau vergewaltigt
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Wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Verkehrsdelikten wurde ein heute 22-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Danach richtete der mutmassliche Täter sein Interesse auf das Opfer. Die beiden anderen gingen Richtung Auto und er versuchte bei einer Unterführung, die 17-Jährige zu küssen. Auch sie sagte ihm, dass sie das nicht wolle. Dann begann er, sie unter Druck zu setzen, indem er ihr sagte, dass sie nur nach Hause gefahren werde, wenn sie verspreche, dass «etwas laufen» werde.

Der 22-Jährige wies den Fahrer an, auf einem Firmenareal zu stoppen, weil er angeblich auf die Toilette musste. Die 17-Jährige ging mit. Danach wollte der Zürcher erneut von ihr oral befriedigt werden. Nachdem die junge Frau dies nochmals tat, stellte sich dieser hinter sie und gab ihr die Anweisung, aufzustehen. Weiter forderte er, dass sie ihre Hose und Unterhose nach unten zog und sich nach vorne gebeugt hinstellte. Laut Urteil drang der Mann zwei bis vier Mal in sie ein.

Die 17-Jährige kannte sich in der Ortschaft nicht aus; sie war rund 25 Kilometer von zu Hause weg, es war mitten in der Nacht, sie hatte kein Geld und war mit einem Handy ohne Prepaid-Guthaben unterwegs. Das Thermometer zeigte etwa ein Grad Celsius, es gab keinen öffentlichen Verkehr und sie hätte um vier Uhr zu Hause sein müssen.

Das Gericht sah dies anders, weil Beweise vorhanden sind: Es verurteilte ihn der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Diese hatte er im Oktober 2020 in Zürich begangen. Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er für die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 12’000 Franken aufkommen.

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