Die Stadt Luzern ändert das Konzept der Konzessionsgebühr: Statt prozentualer Beteiligung wird ab 2027 ein fixer Aufpreis von 0,8 bis 1,5 Rappen pro kWh erhoben. Ziel ist die Stabilisierung der Einnahmen und die Sicherung des Äquivalenzprinzips. Der Beschluss betrifft die Stromversorger CKW und EWL und wurde einstimmig im Stadtparlament angenommen.
Neues Konzessionsgebühr ensystem der Stadt Luzern ersetzt das bisher prozentuale Modell durch eine feste Gebühr von 0,8 bis 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Dieses Paket wurde durch einstimmigen Stimmvorgang im Stadtparlament genehmigt und wird ab 2027 in Kraft treten.
Die Änderung soll am 1. Januar 2027 wirksam werden. Das Ziel der Reform ist es, die Einnahmen der Stadt unabhängig von Schwankungen des Netznutzungsentgelts zu stabilisieren. Das bisherige Modell führte dazu, dass die Stadt bei steigenden Netznutzungsentgelten, die oftmals durch nationale Abgaben oder Investitionen in die Energiewende verursacht werden, höhere Einnahmen erzielte, obwohl sie nichts mit diesen Projekten zu tun hatte.
Stabile Einnahmen durch feste Konzessionsgebühr
Somit verletzte das Modell das Äquivalenzprinzip, das von der Stadtverwaltung als fundamentale Grundlage der Konzessionsverträge betrachtet wird. Durch die Einführung einer festen Gebühr in ein erklärtes Minimum von 0,8 Rappen und ein Maximum von 1,5 Rappen pro kWh soll die Stadt künftig stabile und vorhersehbare Einnahmen erzielen. Der genaue Betrag wird jedes Jahr vom Stadtrat festgelegt, wobei derzeit ein Wert von rund 1 Rappen geplant ist.
Die Änderung soll kostenneutral sein und die Stadt wird die Einnahmen aus der Konzessionsgebühr, die derzeit etwa eine Million Franken pro Jahr beträgt, behalten. Einerseits fließt ein Teil der Einnahmen in ein Energieförderprogramm, andererseits wird der Rest in die Stadtkasse eingezogen. Das neue Reglement legt auch fest, dass die Konzessionsgebühr künftig nur noch mit einem Fix-Aufpreis pro kWh erhoben wird, während die bisherige prozentuale Berechnung abgeschafft wird.
Die Entscheidung des Stadtrats soll dazu beitragen, die finanziellen Mittel der Stadt stabil zu halten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Stadt nicht unrechtmäßig von nationalen Energieprojekten profitiert. Sie verdeutlicht, dass die Stadt Luzern unabhängiger und transparenter in seiner Finanzpolitik sein will, indem sie die Einnahmen aus dem Netznutzungsentgelt kontrolliert und die Prinzipien der Äquivalenz und Kostenneutralität wahrt. Der Beschluss gilt für alle relevanten Stromversorger in Luzern, darunter CKW und EWL, die die Konzessionsverträge unter dem neuen Reglement antreten.
Unabhängigkeit von Schwankungen bei Netznutzungsentgelten
Durch die Vereinbarung wird die Stadt Luzern künftig nicht mehr von der jährlichen Schwankung der Netznutzungsentgelte abhängig sein, sondern eine einheitliche, zeitgesteuerte Erhebung erhalten. Damit soll die Gemeinde ihre Einnahmen besser planen und das Renommee bei den Bürgerinnen und Bürgern stärken, indem sie die Haushaltsführung klarer und vorhersehbarer gestaltet. Auch das Energieförderprogramm profitiert von den stabilen Einnahmen, weil es kontinuierlich finanzielle Mittel erhält, um innovative Projekte und Initiativen im Bereich erneuerbare Energie, Energiespeicherung und Stromnetzausbau zu unterstützen.
Zusammengefasst bringt die Reform folgende Kernpunkte: 1. Einführung einer festen Gebühr von 0,8-1,5 Rappen pro kWh, anstatt prozentualer Beteiligungen. 2. Stabilisierung der Stadt Einnahmen auf rund 1 Mio. Franken jährlich, unabhängig von Netznutzungsentgelt-Variationen. 3.
Kostenneutralität und Äquivalenzprinzip gewahrt
Bewahrung des Äquivalenzprinzips und Kostenneutralität. 4. Verpflichtende Nutzung eines Teils der Einnahmen für Energieförderprogramme. 5. Vollständige Abstimmung des Reglements mit den Stromversorgern CKW und EWL. Damit soll das städtische Finanzsystem resilienter und gerechter gestaltet werden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass der öffentliche Bereich von nationalen Energieprojekten nicht unrechtmäßig profitiert.
Die Reform wird im Gebührensanierungsprozess veröffentlicht und ein definiertes Verfahren zur jährlichen Anpassung der Gebühren liegt vor, um die Bedürfnisse der Stadt Luzern und ihrer Bürger langfristig zu sichern.
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