Moderator, Influencer und Autohändler Hamid Mossadegh hat Ärger mit der Schweizer Justiz. Wenn man sich die Anklagepunkte ansieht, versteht man auch warum.
Deutscher TV-Moderator rast mit 185 km/h durch Luzerner Dorf – Haftstrafe droht Moderator, Influencer und Autohändler Hamid Mossadegh hat Ärger mit der Schweizer Justiz. Wenn man sich die Anklagepunkte ansieht, versteht man auch warum.vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zur angesetzten Verhandlung Ende April 2026 erschien der 46-Jährige jedoch nicht, weshalb das Verfahren vorerst ausgesetzt wurde. Der in Deutschland lebende und aus dem Iran stammende TV-Mann ist durch das Autoformat «Grip» sowie als Händler exklusiver Fahrzeuge bekannt undAm 8. Juni 2021 fiel er jedoch im Raum Reiden und im angrenzenden Kanton Aargau durch besonders riskantes Fahrverhalten auf.
Laut Anklage überschritt er mit drei verschiedenen Sportwagen insgesamt siebenmal massiv die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und nahm dabei bewusst erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmende in Kauf. An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Zu den gravierendsten Fällen zählt eine Fahrt innerorts in Brittnau, bei der er mit einem McLaren P1 rund 105 km/h statt der erlaubten 50 km/h erreichte. Kurz darauf fuhr er in Reiden mit einem Ferrari LaFerrari in einer 60er-Zone bis zu 140 km/h und beschleunigte wenig später weiter auf nahezu 150 km/h. Mit einem Ferrari SF90 Stradale erreichte er ausserorts in Dagmersellen etwa 185 km/h statt der erlaubten 80 km/h.
Weitere massive Tempoüberschreitungen wurden sowohl ausserorts als auch auf der Autobahn festgestellt, wo er über 200 km/h fuhr. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe grundsätzlich eingeräumt. Dennoch platzte bereits 2025 ein abgekürztes Verfahren, wodurch frühere Aussagen nicht mehr verwertet werden dürfen. Sich durch Fernbleiben der Verhandlung der Strafe zu entziehen, dürfte jedoch kaum gelingen: Solche Delikte verjähren erst nach 15 Jahren, und ein Urteil kann auch in Abwesenheit gefällt werden.
Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Kameras und ein Drehbuch beschlagnahmt. Das betroffene Fahrzeug gaben die Behörden nach einer technischen Prüfung zurück.
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