Die liechtensteinische Regierung hat die Durchführungsverordnungen zur Totalrevision des Kommunikationsgesetzes (KomG) verabschiedet. Die Änderungen, die den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU) 2018/1972 umsetzen, betreffen die Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND), die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz (KomG-GebV) und die Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation (RKV).
Die Regierung hat die Durchführungsverordnungen zur Totalrevision des Kommunikationsgesetz es verabschiedet.
Konkret betreffen die Änderungen die Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste , die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz und die Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation .
Mit den revidierten Verordnungen wird sichergestellt, dass der Standort Liechtenstein die aktuellen EU-Vorgaben erfüllt und zugleich den Anforderungen eines modernen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Kommunikationsmarktes gerecht wird.
Kommunikationsgesetz EU-Richtlinie Regulierung Elektronikkommunikation Liechtenstein
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