Sachgerecht oder ungerecht? Das Bundesgericht ermöglicht Wohnungsvermietern einen deutlich höheren Renditezuschlag.
In diesem Fall ging es um einen Mieter, der seit 1983 in einer Fünfzimmerwohnung in Genf wohnt. 2016 wurde die Wohnung umfassend renoviert. In der Folge hätte die Wohnung 1420 Franken statt wie bisher 900 Franken kosten sollen. Dagegen wehrten sich der Mieter und später die Eigentümer, eine Versicherung, bis vor Bundesgericht.
Das Bundesgericht argumentiert, dass sonst der Ertrag für die Vermieter unangemessen tief ausfallen würde. Im Genfer Fall fand das Gericht eine Mietzinserhöhung um 23.5 Prozent auf 1117 Franken monatlich in Ordnung. Aus Sicht der Mieterschaft hingegen bedeutet die neue Rechtsprechung vor allem höhere Mieten: Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz, stellt fest: «Das Urteil ist für Mieterinnen und Mieter schwierig, weil die Mietzinsaufschläge nach Sanierungen noch höher ausfallen als bisher, weil ein höherer Zinssatz angewendet wird.
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