In einer Kleinkindbetreuung in Lustenau hat sich die Leiterin vor ihrer muslimischen Mitarbeiterin entblößt. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft Innsbruck wirft ihr Diskriminierung und sexuelle Belästigung vor. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich beendet, die Einrichtung zahlt der Mitarbeiterin eine Entschädigung von 3500 Euro.
In einer Kleinkindbetreuung in Vorarlberg hat sich die Leiterin vor ihrer vollverhüllten Mitarbeiterin entblösst. Der Fall beschäftigt nun die Gleichbehandlung sanwaltschaft Innsbruck. Sie wirft der Leiterin der Kleinkindbetreuung Diskriminierung sowie sexuelle Belästigung vor.
Aufregung in einer Kleinkinderbetreuung im vorarlbergischen Lustenau: Als ihre muslimische Mitarbeiterin vollverhüllt zur Arbeit erscheint, entblösst sich die Leiterin vor ihr und zeigt ihre Brüste. Der Vorfall trug sich bereits im Juni zu – und beschäftigt nun die Gleichbehandlungsanwaltschaft Innsbruck. Wie die Leiterin der Betreuungsstätte gegenüber ORF Vorarlberg sagte, sei ihre Mitarbeiterin von einem Tag auf den anderen komplett verhüllt zur Arbeit erschienen. Den Grund für ihr Verhalten bezeichnete die Leiterin als «völlig irrsinnigen Gedanken».
Sie habe der Mitarbeiterin zeigen wollen, dass man zwar Rechte habe, etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau, «aber dennoch kann ich als Frau nicht einfach, wie es Männer dürfen, mein T-Shirt ausziehen, wenn mir heiss ist». Es sei ihr zu viel gewesen, sagt die Frau: «Das hat bei mir sozusagen dieses absolute Fehlverhalten ausgelöst, das mir wirklich leidtut. Natürlich, das hätte nicht passieren dürfen. »Indessen wurde das Arbeitsverhältnis mit der betroffenen muslimischen Mitarbeiterin einvernehmlich aufgelöst.
Der Familienverband als Trägerin der Einrichtung zahlt ihr zudem einmalig eine Entschädigung in Höhe von 3500 Euro.
«Wir bedauern die Situation natürlich ausserordentlich. So ein Konflikt ist immer unangenehm und komplex», sagt Obmann Guntram Bechtold zu ORF Vorarlberg. Mit dem Vorfall habe die Auflösung des Arbeitsverhältnis jedoch «definitiv nichts zu tun». Vielmehr führten die Geburten-schwachen Jahrgänge dazu, «dass wir viel weniger Kinder in diese Stellen bekommen und es einfach Überkapazitäten gibt».
Der Vorarlberger Landesvolksanwalt Klaus Feurstein sagte dem ORF, einen solchen Fall habe er «in dieser Dimension noch nie erlebt». Es sei schon massiv, «sich zu entblössen und so zu reagieren». Der Fall beschäftigt nun die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck. Sie wirft der Chefin Diskriminierung aufgrund der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts sowie sexuelle Belästigung vor. Ein solches Verhalten habe in der Kinderbetreuung keinen Platz.
Diskriminierung Islam Gleichbehandlung Kleinkindbetreuung Sexuelle Belästigung
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