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Le Pen legt Revision ein - Wahlkampfstart ohne Fussfessel

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Marine Le Pen bleibt vorerst ohne Fussfessel, aber das Risiko bleibt. Das Kassationsgericht will bis April über Le Pens Revision urteilen.

Le Pen legt Revision ein – Wahlkampf start ohne Fussfessel Marine Le Pen bleibt vorerst ohne Fussfessel – aber das Risiko bleibt: Entscheidet das Kassationsgericht schneller als erwartet, könnte sich alles ändern.

Das Kassationsgericht will bis April über Le Pens Revision urteilen. Wird sie vorher zur Präsidentin gewählt, könnte die Strafe erst nach ihrer Amtszeit vollstreckt werden.hat gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern wie angekündigt Revision eingelegt. Das berichteten französische Medien unter Verweis auf die Justiz. Eine von einem Berufungsgericht verhängte einjährige Haftstrafe mit Fussfessel wird somit vorläufig nicht vollstreckt.

Le Pen kann also wie von ihr geplant zunächst ungehindert in den Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr starten. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Berufungsurteil auf eine Revision verzichtet. Das Kassationsgericht hatte angekündigt, über eine Revision von Le Pen bis spätestens Anfang April und somit vor Beginn der Präsidentschaftswahl zu urteilen. Die erste Wahlrunde ist für den 18.

April und die zweite Runde für den 2. Mai 2027 geplant. Ob Le Pen das Tragen einer Fussfessel vor der Wahl am Ende doch noch droht, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen müsste das Kassationsgericht dafür das Urteil des Berufungsgerichtes billigen, womit die Strafe rechtskräftig würde.

Ausserdem müsste es seine Entscheidung deutlich früher vor der Wahl fällen. Denn über das Datum und die Modalitäten zum Anlegen einer Fussfessel würde ein Strafvollstreckungsrichter erst einige Wochen nach Rechtskraft des Urteils befinden. Sollte die Rechtsnationale bis dahin zur Präsidentin gewählt worden sein, würde sie danach Immunität geniessen und die Strafe könnte erst nach ihrer Amtszeit vollstreckt werden. Ein weiteres Hindernis für die Rechtsnationale hatte das Berufungsgericht bereits aus dem Weg geräumt.

Es entzog ihr das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit zu kandidieren – für lediglich 15 Monate, eine Strafe, die Le Pen seit dem Urteil in erster Instanz also bereits verbüsst hat. In erster Instanz hatte das Gericht ihr das passive Wahlrecht noch für fünf Jahre und mit sofortiger Wirkung entzogen.

Wie die Chancen stehen, dass Le Pen im kommenden Jahr tatsächlich zur Präsidentin gewählt wird, hängt sehr entscheidend auch davon ab, wer für die anderen politischen Lager ins Rennen geht. Diese aber haben sich noch nicht klar sortiert – bis auf Frankreichs Linkspartei, für die erneut deren Anführer Jean-Luc Mélenchon kandidiert. Le Pens Chancen, in die Stichwahl einzuziehen, sind aber recht gut. In den Umfragen liegt sie seit Monaten mit über 30 Prozent deutlich vorne.

Das Kassationsgericht will bis April über Le Pens Revision urteilen. Wird sie vorher zur Präsidentin gewählt, könnte die Strafe erst nach ihrer Amtszeit vollstreckt werden.

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