Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim 'Hajo' Seppelt aufgestellte Behauptung als...
Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim"Hajo" Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Seppelt hatte dort den russisch-usbekischen Multimilliardär und früheren Geschäftsmann Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht.
Das Landgericht Hamburg erkannte in den Gründen des Beschlusses eine"andauernde Rechtsverletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" von Usmanow und attestiert der ARD-Sportschau und Seppelt eine"unzulässige Verdachtsberichterstattung". Darüber hinaus fehle es"an einer vorherigen Anhörung des Antragstellers zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Der deutsche Online-Nachrichtensender Sport1.de und die österreichische Zeitung Krone.at, die die rechtswidrigen Behauptungen der ARD abgedruckt hatten, berichtigten ihre Beiträge auf unsere Abmahnung hin."Das gerichtliche Verbot zeigt, dass der Bericht der ARD und eines ihrer führenden Sportjournalisten ein ethisches und journalistisches Versagen darstellt, das auch den Pressekodex verletzt.
Zu den bedeutendsten Fällen gehörte ein Gerichtsurteil vom Januar 2024, mit dem Äußerungen des amerikanischen Magazins Forbes über Herrn Usmanow verboten wurden, die eines der Schlüsselelemente für die Begründung seiner Aufnahme in die EU-Sanktionen gewesen waren.
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