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Im Kanton Aargau sorgt ein Fall einer toten Krähe für Aufregung – ihr Kadaver wurde an ein Brett genagelt und zur Schau gestellt. Ein Foto einer toten Krähe, die an ein Brett genagelt wurde, erhitzt im Kanton Aargau die Gemüter. Das Töten ist unter gewissen Bedingungen erlaubt.
Fragwürdig sei, inwiefern gegen die Tierwürde verstossen wurde, da man in diesem Fall den Tierkadaver «zur Schau stellen» würde. Früher sei es laut Rumpold häufig zu solchen «Vergrämungsmethoden» gekommen. Heute käme es kaum noch vor. Ziel von solchen Fällen sei es, dass lebende Artgenossen ferngehalten werden.
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