Kommentar zum Fall Lindemann – Das Prinzip Vorverurteilung

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Keine rechtliche Anklage gegen den Rammstein-Sänger wegen sexueller Belästigung: Was heisst das jetzt? Die Erkenntnisse.

Ermittlungen eingestellt: Damit ist Rammstein-Sänger Till Lindemann juristisch bis auf weiteres das, was er von sich immer behauptet hat – unschuldig.All jene Medien, die anklagend über den Fall berichteten, sehen sich jetzt von der Berliner Staatsanwaltschaft korrigiert. Zwar wurden Till Lindemann, dem Sänger der ostdeutschen Hardrockgruppe Rammstein, während Monatengemacht, bis hin zum Verdacht, er habe seine Opfer mit Drogen betäubt.

Ob das stimmt oder nicht, wissen wir auch jetzt nicht. Klar ist nur, das hat die Berliner Staatsanwaltschaft klargemacht:, um rechtlich gegen Till Lindemann vorzugehen. Weil sich nämlich keiner von ihnen belegen liess. Womit der Sänger juristisch bis auf weiteres genau das ist, was er von sich immer behauptet hat: unschuldig.

Die Vorwürfe gegen Till Lindemann wurden von seriösen Zeitungen dermassen hartnäckig vorgebracht, dass sie einer Vorverurteilung gleichkamen.

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