Ein Wagenplatz-Kollektiv in Bern hat einen mutmasslichen sexuellen Übergriff intern aufgearbeitet, ohne die Polizei einzuschalten. Ein halbes Jahr später soll derselbe Mann eine Vergewaltigung begangen haben. Trotz dieser Vorwürfe blieb er zunächst im Kollektiv und wurde erst im Sommer ausgeschlossen. Der Fall wirft Fragen nach Verantwortung, transformativer Gerechtigkeit und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt auf.
Doch noch während der internen Aufarbeitung soll er ein halbes Jahr später eine Vergewaltigung begangen haben. Diesen Sommer wurde der Mann aus dem Berner Kollektiv ausgeschlossen.
Ein Berner Wagenplatz-Kollektiv hat mutmassliche sexuelle Gewalt intern aufgearbeitet, statt die Polizei einzuschalten. Während der internen Aufarbeitung soll der Beschuldigte ein halbes Jahr später eine Vergewaltigung begangen haben. Das Kollektiv räumte in einem selbst veröffentlichten Bericht «Naivität und Selbstüberschätzung» ein – eine Anzeige gibt es offenbar bis heute nicht. Im Sommer vergangenen Jahres soll ein Bewohner des Berner Wagenplatz-Kollektives einen sexuellen Übergriff begangen haben.
Der Mann durfte im Kollektiv bleiben und wurde von einer Bezugsgruppe begleitet, wie dieDoch noch während der internen Aufarbeitung soll er ein halbes Jahr später eine Vergewaltigung begangen haben. Diesen Sommer wurde er ausgeschlossen. Eine Anzeige gibt es offenbar bis heute nicht. Die Vorwürfe lassen sich nicht unabhängig überprüfen.
Bekannt wurde der Fall durch einen Bericht, den das Kollektiv selbst auf einem linken Portal veröffentlichte. Darin räumen die Autoren «Naivität und Selbstüberschätzung» ein. Hinter dem Vorgehen steckt das Konzept der transformativen Gerechtigkeit: Statt Polizei und Gerichten sollen Täter und Umfeld gemeinsam Verantwortung übernehmen. Zum Schluss wurde der Beschuldigte im Internet mit seinem Rufnamen geoutet, wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt.
In der Innerschweiz scheiterte vor drei Jahren ein ähnlicher Prozess nach einem Jahr. Die Gruppe sei als «Therapieersatz» ausgenutzt worden, heisst es in einem Bericht. Beim Zürcher Sanitätskollektiv leistete eine beschuldigte Person trotz laufender Aufarbeitung einen Einsatz amin Winterthur. Das Kollektiv räumte daraufhin einen «schwerwiegenden Fehler» ein.
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Ob die Staatsanwaltschaft ermittelt, sagt sie nicht. Strafrechtlerin Nora Scheidegger sieht hinter der Kritik an der Justiz dennoch ein echtes Problem und sagt gegenüber der «NZZ am Sonntag»: «Schätzungen zufolge machen bis zu 90 Prozent der Betroffenen gar nicht erst eine Anzeige. » Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
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