Eine Frau kauft das Zugbillett über eine Smartphone-App kurz nach der Abfahrt. Sie wird gebüsst und reklamiert anschliessend teilweise erfolgreich bei den SBB. Was in solchen Fällen rechtlich gilt.
Foto: Christian Beutler
Therese Müller war für die Heimreise abends gegen 22 Uhr eigentlich rechtzeitig am Bahnhof. Wegen eines Streckenunterbruchs mit Bahnersatzbussen benötigte sie etwas mehr Zeit als üblich, um auf der Smartphone-App das passende Zugbillett auszuwählen. Zudem habe die App ausgerechnet in diesem Moment nur verzögert funktioniert, erzählt sie.
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