Keine Bewilligung vom Bund - Sprengung von RhB-Viadukt hat ein juristisches Nachspiel

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Keine Bewilligung vom Bund - Sprengung von RhB-Viadukt hat ein juristisches Nachspiel
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Vor vier Wochen wurde das alte Castielerviadukt zwischen Chur und Arosa gesprengt. Möglich, dass dies illegal war.

Die Kritik des Bundesamts für Verkehr bezieht sich auf das Bewilligungsverfahren. Das BAV hätte die Sprengung im Plangenehmigungsverfahren explizit bewilligen müssen. Das ist nicht passiert.

00:43 Video Sprengung des Castielerviadukts auf der RhB-Linie zwischen Chur und Arosa Aus News-Clip vom 13.05.2024. abspielen. Laufzeit 43 Sekunden. Die RhB beantragte einen konventionellen Rückbau ohne Sprengung. Das BAV genehmigte dies. Michael Müller, Mediensprecher des Bundesamts für Verkehr, sagt zu RTR: «Die RhB schloss für den Rückbau des Castielerviadukts ausdrücklich eine Sprengung aus.

Aus solchen Fehlern muss man lernen und künftig noch eine Schlaufe einlegen. Autor: Christian Florin Leiter Infrastruktur RhB Die Bahn hätte trotzdem nochmals Rücksprache mit dem Bundesamt für Verkehr nehmen sollen, weil ursprünglich nur ein konventioneller Rückbau ohne Sprengung genehmigt wurde. «Wir haben dies schlichtweg vergessen. Man ging davon aus, dass dies so okay ist, weil alle betroffenen Ämter einverstanden waren.

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