Käse-Marke Gruyère wird in USA nicht geschützt Bei «Gruyère» handelt es sich in den USA um einen geläufige Käsebezeichnung und gilt nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich.
Auch wenn der Gruyère nicht aus der Schweiz oder Frankreich stammt, darf er in den USA diesen Namen tragen.Bei «Gruyère» handelt es sich in den USA um einen geläufige Käsebezeichnung und gilt nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich. Das hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht am Freitag bestätigt.
Die Richter eines Berufungsgerichts bestätigten diese Entscheidung nun. In den USA gebe es nicht den gleichen Schutz für die Bezeichnung von Lebensmitteln wie in Europa, argumentierten sie in ihrem Urteil. Die US-amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die FDA, lege zwar Kriterien für Gruyère fest, so müsse er beispielsweise «kleine Löcher» haben oder mindestens 90 Tage lang gereift sein.
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